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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessische Regierung verhängt Redeverbot für Mitglieder der Sozialistischen Reichspartei, 21. Mai 1951

Die hessische Regierung erteilt Dr. Fritz Dorls (1910–1995), dem Vorsitzenden der Sozialistischen Reichspartei, sowie den Vorstandsmitgliedern Ulrich Freiherr von Bothmer (1889–1968) und Wolf Graf von Westarp (1910–1982) ein hessenweites Redeverbot, wie es bereits Anwendung auf das Vorstandsmitglied Otto Ernst Remer (1912–1997) findet. Die hessische Polizei soll über die Einhaltung des Verbotes wachen.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Regierung verhängt Redeverbot für Mitglieder der Sozialistischen Reichspartei, 21. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3819> (Stand: 21.10.2025)
Ereignisse im April 1951 | Mai 1951 | Juni 1951
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