Kontrolle des Lebens im Kloster durch Äbte anderer Klöster; mit den Visitationen, die im bestimmten Rhythmus durchgeführt werden (bei den Prämonstratensern alle drei Jahre), soll die Einhaltung der Klosterregeln und auch einer sinnvollen Wirtschaftsführung gesichert werden. Im 15. Jahrhundert beauftragen zunehmend die Landesherren Äbte aus Reformklöstern Visitationen durchzuführen (Haina, Caldern, Ahnaberg…).