Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Ratspflegschaft

Der Rat der Stadt übernimmt einerseits die Kontrolle über die Wirtschaftsführung eines Klosters oder Stifts, muss andererseits auch für die Unterhaltung der Bauten und die soziale Absicherung sorgen. Besonders in den großen Reichsstädten stehen Klöster und Stifte unter Aufsicht der Städte.

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