Mit Mainzer Freiheit bezeichnet man die direkte Unterstellung der Klöster unter den Erzbischof von Mainz in Abgrenzung zu Papst und Kaiser bzw. anderen Eigenkirchenherren. Dazu gehört auch die Vogtfreiheit; das Kloster, das Stift steht unter Schutz und Hochgericht des Erzbischofs von Mainz.