Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Mainzer Freiheit

Mit Mainzer Freiheit bezeichnet man die direkte Unterstellung der Klöster unter den Erzbischof von Mainz in Abgrenzung zu Papst und Kaiser bzw. anderen Eigenkirchenherren. Dazu gehört auch die Vogtfreiheit; das Kloster, das Stift steht unter Schutz und Hochgericht des Erzbischofs von Mainz.

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