Klöster und Orden [Fenster schließen]

  • Glossar zum Modul Klöster und Orden »
  • Kapitel (1)
Kapitel (1)

Zum Kapitel gehören die stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters, eines Stiftes oder an einem Dom. In den Männerklöstern haben die Kapitelmitglieder priesterliche Weihen, in einem Stift besitzen sie mindestens eine Pfründe des Stiftes und niedere Weihen.

» siehe auch Generalkapitel;

→ alle Einträge

© Hessisches Institut für Landesgeschichte