Geweihte Priester schließen sich im Mittelalter häufig zu Gemeinschaften zusammen, die nicht einem Orden angehören. Sie legen keine Gelübde ab, führen aber ein gemeinschaftliches, durch gemeinsamen Besitz und Regeln geordnetes Leben. Man kennzeichnet diese Weltpriester als Kanoniker in einem Stift oder Dom; die Mitgliedschaft in einem Stift ist mit Vorrechten, sowohl materieller wie auch geistiger Art, verknüpft. So haben die Kanoniker des Weilburger Stifts bspw. das Recht, ein Haus in der Stadt zu beziehen und müssen nicht – wie in vielen Mönchsorden – im Dormitorium (Schlafsaal) des Klosters leben.