Bereits 1818 wird in Frankfurt auf der Konferenz der oberrheinischen Staaten (Baden, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Nassau, Frankfurt) über die Gründung eines Bistums Limburg beraten. 1827 werden neue kirchliche Verwaltungsgrenzen im Gebiet des Deutschen Bundes gezogen und das Bistum Limburg auf dem Gebiet des Herzogtums Nassau eingerichtet. Das Verhältnis zwischen protestantischem Staat und katholischer Kirche ist sehr konfliktbeladen. Der Staat mischt sich in die Bischofswahl, die Verwaltung des Kirchenvermögens und die Besetzung der Pfarreien ein; das Verhältnis wird als „Staatskirchentum“ charakterisiert.
Die päpstliche Bulle „Provida solersque“ legt 1821 die neuen Bistumsgrenzen für Deutschland fest; sie werden in der Bulle „Ad domini gregis custodiam“ von 1827 durch Papst Leo X. endgültig geregelt.