Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Gelübde

Mit der Ablegung eines feierlichen Eides werden Mitglieder in eine Klostergemeinschaft aufgenommen. Unterschieden wird zwischen dem einfachen (auf Zeit) und dem ewigen (strenges) Gelübde in einer religiösen Feier (Profess). Mit der Ablegung der Gelübde verpflichten sich die Nonne/ der Mönch die Regeln der Klosterordnung einzuhalten, das Ordensgewand zu tragen und der Äbtissin/Abt Gehorsam zu leisten. Häufig gehört das Schneiden einer bestimmten Frisur (Tonsur bei den Mönchen = kreisrund ausrasierte Stelle in einem Haarkranz, Abschneiden der langen Haare bei den Frauen) dazu. Das Gelübde wird nach einer Ausbildungszeit (Noviziat) abgelegt. Die Ausbildungszeit ist in den Orden unterschiedlich gestaltet; meist folgt auf eine Postulantenzeit (eine Art Traineezeit) das Noviziat (Lehrlings- und Gesellenzeit) und dann der Profess, das Ablegen des „Ewigen Gelübdes“ mit der endgültigen Aufnahme in die Ordensgemeinschaft.

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