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Archidiakonat

Zur besseren Verwaltung und Betreuung der Gläubigen werden die Bistümer in Archidiakonate aufgeteilt. In diesen Amtsbezirken üben Archidiakone kirchenrechtliche Aufgaben, wie die Einsetzung von Priestern oder Entscheidungen bei Verstößen gegen das Kirchenrecht, aus.

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