Klöster und Orden [Fenster schließen]

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Ablass

Mit dem Erwerb eines Ablasses ist die Aufhebung von Straftaten, schlechten Handlungen und Verfehlungen verbunden; der Ablass verpflichtet den Gläubigen dazu, eine bestimmte Anzahl an Gebeten, religiösen Übungen wie den Besuch einer Messe oder an Geld und Gegenständen durchzuführen. Ablässe werden im Mittelalter häufig zur Finanzierung von Kirchenbauten ausgeschrieben. Nur der Papst kann Ablässe ausgeben und ihren Inhalt beschreiben. Berüchtigt ist in der Geschichte der Ablasshandel, mit dem Kardinal Albrecht von Brandenburg im 16. Jahrhundert Geld einwirbt, um neben dem Bistum Brandenburg auch noch den Erzbischofssitz in Mainz zu erhalten. Der Dominikanerorden stellt sich die Aufgabe, diesen Ablass zu vertreiben, wogegen Martin Luther scharf protestiert. Dieser Geldhandel führte mit wichtigen anderen Ursachen zum Ausbruch der Reformation. Theologisch steht im Hintergrund des Ablasses die Vorstellung von der Gemeinschaft aller Christen, der Lebenden und Toten. Gute Taten und Verdienste der Lebenden kommen nach dieser Auffassung Verstorbenen zu Gute und umgekehrt schützt und wirkt die Fürsprache von Verstorbenen und Heiligen für die noch Lebenden.

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