Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessian Biography

Hessen, Philipp Landgraf von [ID = 1314]

* 13.11.1504 Marburg, † 31.3.1567 Kassel, Begräbnisort: Kassel Martinskirche, am 4.4.1567, katholisch; evangelisch
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Other Names

Other Names:

  • Philipp der Großmütige
  • Philippus Magnanimus
  • Hessen, Philipp I. Landgraf von
Activity

Career:

  • 1509-1514 unter Vormundschaft der erbverbrüderten Kurfürsten und Herzöge von Sachsen
  • 1514-1518 unter Vormundschaft seiner Mutter und einer landständischen Kommission
  • 31.3.1518 mündig

Role:

  • Hessen, Landgrafschaft, Landgraf, 1509-1567
Family Members

Father:

Hessen, Wilhelm II. Landgraf von, * 29.4.1469, † Kassel 11.7.1509

Mother:

Mecklenburg, Anna Herzogin von, * Wismar 14.9.1485, † Rödelheim 12.5.1525

Partner(s):

  • Sachsen, Christina Herzogin von, * Dresden 25.12.1505, † Kassel 15.4.1549, Verlobung am 14.10.1523, Vermählung (Beilager) zu Dresden am 11.12.1523, Heimführung (Hof und ehelicher Kirchgang) in Kassel im Januar 1524. – Eine 1515 und 1516 geplante Verlobung mit Anna von Brandenburg, der Tochter Joachims I. von Brandenburg, wurde nicht vollzogen.
  • Saale, Margarethe von der, 1522–1566, in Zweitehe

Relatives:

References

Sources:

Bibliography:

Image Source:

Landgraf Philipp „der Großmütige“, Ölbild von Hans Krell (Nach L. Cranach d. Ä.), HHS, Schloss Fasanerie B 1023 (beschnitten), in: Franz, Das Haus Hessen, Darmstadt 2012, S. 61

Life

Der Regierungsantritt des mit 13 Jahren vorzeitig für volljährig erklärten Landgrafen Philipp 1518 fiel in eine unruhige und aufgewühlte Zeit. Seine frühesten Eindrücke waren bestimmt von den heftigen Auseinandersetzungen der Mutter mit den hessischen Landständen um die Führung der Regentschaft. Gleich im ersten Regierungsjahr wurde der unerfahrene junge Mann durch den Fehde-Überfall des Reichsritters Franz von Sickingen (1481–1523) schwer gedemütigt. Erst fünf Jahre später konnte Philipp die hartnäckige Adels-Fronde im Bund mit Kurtrier und Kurpfalz endgültig niederwerfen. Wenig später drohten die Bauern-Unruhen auch die Landgrafschaft Hessen zu erfassen. Durch das entschlossene Vorgehen Philipps wurde mit seinem Sieg über Thomas Müntzers Bauernheer beim thüringischen Frankenhausen im Mai 1525 die Bewegung in ganz Mitteldeutschland erstickt.

Die Erfahrungen der Anfangsjahre haben den jungen Landgrafen, der die eigene schwache Stellung durchaus realistisch sah, frühzeitig veranlasst, sich nach Verbündeten umzusehen; das Bundmachen wurde geradezu Konstante seiner Politik. Schon 1519 trat er dem von den Habsburgern beherrschten Schwäbischen Bund bei. Als die Habsburger ihm in seinem Prozess mit den Nassauer Grafen um das Katzenelnbogen-Erbe zusehends unfreundlicher begegneten, suchte er die engere Verbindung mit dem erbverbrüderten Kursachsen. Dabei gewann die Konfessionsfrage entscheidende Bedeutung. Die offene Hinwendung Philipps zur Lehre Martin Luthers ab 1524 ist sicher als persönliche Gewissensentscheidung zu werten; sie bot ihm aber zugleich die Möglichkeit, sich und sein Land von konkurrierenden Autoritäten, der römischen Kirche und bald auch dem Kaiser freizumachen. Der Speyrer Reichsabschied 1526 schien für die Neugestaltung der Verhältnisse freie Hand zu lassen. Auf der Homberger Synode im Herbst des Jahres wurden die Grundzüge der neuen Kirchen- und Sozialordnung festgelegt. Der Landgraf begann alsbald mit der Säkularisierung der Klöster und der Einziehung des Kirchenbesitzes, der jetzt unter staatlicher Lenkung für die vorher von der Kirche wahrgenommenen Aufgaben verwendet wurde: für die Armenfürsorge, die Einrichtung von Hospitälern (zuerst in Haina und Merxhausen) und für die Besoldung der Pfarrer und der Professoren der 1527 als protestantische Kaderschmiede gegründeten Universität Marburg. Überschüsse wurde aber auch für den gemeinen Nutzen, für allgemeine Staatsaufgaben einschließlich militärischer Zwecke eingesetzt. Unter der Leitung des Superintendenten Adam Krafft begann der Aufbau einer neuen Kirchenorganisation. Der konfessionellen Geschlossenheit des Landes kam die Ausschaltung der geistlichen Gerichtsbarkeit des Mainzer Erzbischofs in den sogenannten „Pack’schen Händeln“ von 1528 ebenso zustatten wie die Zurückdrängung reformatorischer Nebenströmungen, die Philipp trotz des hessischen Mitwirkens im Feldzug gegen das „Wiedertäufer-Reich“ zu Münster 1534 im eigenen Lande mit bemerkenswerter Toleranz behandelte. Als die altgläubige Mehrheit auf dem Reichstag zu Speyer beschloss, dass alle kirchlichen Neuerungen rückgängig gemacht und das entfremdete Kirchengut restituiert werden müsse, erhob der Landgraf zusammen mit vier anderen Fürsten und 14 oberdeutschen Reichsstädten dagegen Protest. Über den Kreis der Speyerer „Protestanten“ hinaus suchte Philipp nun alle evangelischen Reichsstände in einem Bündnis gegen die drohende „Rollback“-Politik des katholischen Kaisers zu einigen. Das „Marburger Religionsgespräch“ im Oktober 1529, in dem er die Vertreter der divergierenden reformatorischen Richtungen (Luther, Zwingli, Butzer) am einen Tisch brachte, sollte mit dem Ausgleich der unterschiedlichen Lehrmeinungen die Voraussetzung für ein politisches Bündnis schaffen. Das scheiterte zunächst; doch schon ein Jahr später, nach der schroffen Zurückweisung der Konfessionsschrift auf dem Augsburger Reichstag, gelang es Philipp auf einer Versammlung der evangelischen Stände in Schmalkalden, ein Verteidigungsbündnis der Protestanten unter Einschluss der Anhänger der Tetrapolitana zu begründen. Bemühungen, den „Schmalkaldischen Bund“ durch Verträge mit England und Frankreich zu einer europaweiten antihabsburgischen Allianz zu erweitern, scheiterten am Widerstand Kurfürst Johanns von Sachsen, mit dem sich der Landgraf in die Führung des Bundes teilen musste. Doch konnte sich Philipp durch sein Separat-Abkommen mit König Franz I. 1532/34 die französische Hilfe für den Feldzug zur Rückführung Herzog Ulrichs von Württemberg in dessen von Österreich annektiertes Land sichern. Nach dem Friedensschluss von Kaaden 1534 bemühte sich Philipp um eine vorsichtige Annäherung an den Kaiser. Ein zusätzliches Motiv bildete wohl die gegen die Reichsgesetze verstoßende bigamistische Nebenehe mit dem Hoffräulein Margarete von der Saale. Im Regensburger Geheimvertrag von 1541 sicherte Karl V. dem Landgrafen zunächst Verzeihung für alles Vorgefallene zu; Philipp musste sich dafür zu fast bedingungsloser Unterstützung der kaiserlichen Politik verpflichten. Gleichwohl hat er dann schon 1542, gemeinsam mit Johann Friedrich von Sachsen, den Braunschweiger Herzog Heinrich, der in Norddeutschland als Haupt der Nürnberger „Christlichen Einung“, der katholischen Gegen-Organisation des Schmalkaldischen Bundes, die stärkste Stütze des Kaisers war, aus seinem Land vertrieben und bei einem Rückeroberungsversuch 1545 gefangengesetzt.

Für Kaiser Karl V. war das der letzte Anstoß zur Beseitigung des ewigen Unruhestifters im Reich, als den er Philipp betrachtete. Die Schmalkaldener versuchten, dem drohenden Angriff mit einem Präventivschlag im Sommer 1546 zuvorzukommen, mussten ihre Truppen jedoch nach ersten Erfolgen zurückziehen, nachdem Philipps Schwiegersohn Herzog Moritz von Sachsen als Verbündeter des Kaisers die Lande seines geächteten Vetters Kurfürst Johann Friedrich besetzt hatte. Beim Gegenstoß des Kaisers im Frühjahr 1547 hatte der rasch nacheinander erfolgte Tod der Könige Heinrich VIII. und Franz I. Philipps Hoffnung auf englisch-französische Hilfe zunichte gemacht. Nach der Gefangennahme des sächsischen Kurfürsten in der Schlacht von Mühlberg musste auch Philipp aufgeben und sich mit der Kapitulation von Halle im Juni 1547 dem Kaiser auf Gnade und Ungnade unterwerfen. Die Zerschlagung des Schmalkaldischen Bundes schien Karl V. freie Hand zu geben. Das 1548 auf dem Reichstag zu Augsburg verkündete Interim sollte die kaum verhüllte Rekatholisierung Deutschlands einleiten. Die Einführung in Hessen, die der in den Niederlanden auf unbestimmte Zeit inhaftierte Philipp in der Hoffnung auf schnellere Freilassung anordnete, scheiterte allerdings am Widerstand der landgräflichen Familie und der hessischen Pfarrerschaft.

Befreit wurde Philipp erst 1552 mit der Wiederaufnahme des Kampfs durch die sogenannte Fürstenverschwörung, das Bündnis seines Sohnes Wilhelm (IV.) und des Schwiegersohns Moritz von Sachsen mit König Heinrich II. von Frankreich. Nach der Rückkehr hat sich Philipp vor allem um den Wiederaufbau des durch den Krieg hochverschuldeten Landes gekümmert. Dazu gehörte unter anderem die Schaffung eines Finanzsystems mit – erstmalig in Deutschland – der Einführung einer allgemeinen Vermögensabgabe als direkter und einer Bier- und Wein-Akzise als indirekter Steuer. Der Landgraf hat sich jedoch auch weiterhin für die Sache der Protestanten in ganz Europa, in Frankreich, in Ungarn und in den Niederlanden eingesetzt. Er wusste dabei in vorsichtiger Alterspolitik feste vertragliche Bindungen und jedes Risiko, erneut in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, zu vermeiden. Bei seinem Tode konnte er den Erben ein nach außen und innen gefestigtes Staatswesen mit effektiver Verwaltung und gesunden Finanzen hinterlassen. Entgegen früheren Absichten hat er mit seinen letzten Testamenten ab 1560 nicht an der zunächst festgelegten Primogenitur-Ordnung festgehalten, sondern das Land unter seinen vier legitimen Söhnen aufgeteilt und die Söhne der Nebenehe mit kleineren Gebietsteilen abgefunden. Die Verklammerung der Landesteile durch gemeinsame Institutionen – Samthofgericht, Universität, Hospitäler, Landtage und Synoden – hat die nächste Generation nicht überdauert.

Fritz Wolff

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 60-63)

Citation
„Hessen, Philipp Landgraf von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/11859382X> (Stand: 25.3.2024)