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Historical Photographs

„Der Handstreich, das Festsetzen des Leibgedings vor der Hochzeit“ – Langenthal, 1908

60-116

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„Der Handstreich, das Festsetzen des Leibgedings vor der Hochzeit“ – Langenthal, 1908

Description

Maurer beschreibt für dieses Bild die Umstände einer Heirat und die Konsequenz für die Verheirateten, die die Ausstattung des Altenteils, welches den ehemaligen Bewirtschaftern als Entschädigung und Versorgungsleistung zusteht, aufbringen müssen. Die Grundstücksübertragung ist verbunden mit der Aushandlung von Rechten und Pflichten und insbesondere dem Leibgeding, welches Wohnrecht, Unterhalts- und Pflegekosten umfasst. Es wird eine erbliche Reihenfolge festgelegt, die den Fortbestand des Wirtschaftsgutes, sprich den Hof, sichern soll. „Bei der Verheiratung der Kinder wird der Hausvater auf das Altenteil gesetzt. So kommt es bei dem sogenannten Handstreich, der Feststellung des Leibgedings, der ihm zuzusprechenden Mittel zum Lebensunterhalt, manchmal zu recht erregten Szenen, namentlich wenn der alte Herr gar zu beharrlich auf seinen Forderungen besteht.“ (Unser Odenwald, 1914, S. 20.) Dieses Bild liegt auch gedruckt vor in: Seebach, 2003, Landpartien in den Odenwald, S. 16.

Photographer
Friedrich Maurer
Copyright
Friedrich Maurer, Aus unserem Odenwald I (Besitz des Odenwaldklubs e.V., Ortsgruppe Darmstadt), Album I, Foto I/166.
Placename
Langenthal
Keywords
Familien · Altenteil · Wohnräume · Bärte · Frauen · Tracht · Odenwälder Tracht · Hauben · Geweihe · Inneneinrichtung · Handstreich
Recommended Citation
„„Der Handstreich, das Festsetzen des Leibgedings vor der Hochzeit“ – Langenthal, 1908“, in: Historische Bilddokumente <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/bd/id/60-116> (Stand: 11.3.2021)