Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1499 Februar 22

Ludwig von Hutten kauft einen Teil Schildecks und Brückenaus

Regest-Nr. 6400

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 168, Bl. 103.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 731 Nr. 1952.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] verkauft Ritter Ludwig von Hutten seinen Teil am Schloß Schildeck und seinen Teil an der Stadt Brückenau mit dem Viertel des Gerichtes und der Dörfer, die dazu gehören, für 500 fl. Der Landgraf behält sich die Öffnung der Stadt Brückenau vor. Geht die Stadt während einer solchen Öffnung an den Gegner verloren und kann sie binnen eines Vierteljahres nicht wiedergenommen werden, wird der Landgraf das Kaufgeld zu Steinau an der Straße oder in Gelnhausen zurückgeben. Der Landgraf behält sich die Wiedereinlösung vor, die alljährlich mit vierteljährlicher Kündigung Februar 22 erfolgen kann, alles wiederum vorbehaltlich des Einlösungsrechtes des Stiftes Fulda.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag cathedra Petri a. d. 1499.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hutten, Ludwig [II.] von

Other Places

Schildeck, Burg · Brückenau · Gelnhausen · Steinau an der Straße · Fulda, Stift

Keywords

Verkäufe · Ritter · Burgen · Schlösser · Städte · Gerichte · Dörfer · Öffnungsverträge · Kaufpreise, Erstatten von · Wiedereinlösungsrechte · Wiederkaufsrechte · Kündigungsfristen · Stifte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6400 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6400> (Stand: 24.04.2024)