Regesta of the Landgraves of Hessen
1497 Dezember 21
Wilhelm III. stimmt einer Verschreibung Kraft von Hatzfelds unter Bedingungen zu
Regest-Nr. 6295
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 108, Bl. 75v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 712 Nr. 1892. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Kraft von Hatzfeld dem Marburger Bürger Giel Gylen und seiner Frau Eila ein halbes Viertel des Zehnten zu Lampertshausen für 50 fl. wiederkäuflich verkauft und ihm dafür seinen Anteil des großen Hofes zu Erksdorf, genannt der Hatzfeldische Hof, der vom Landgrafen zu Lehen geht, und seinen Anteil am kleinen Hofe daselbst als Pfand gesetzt hat laut einer Verschreibung von 1497 Dezember 20 (uf mitwochen sant Thomas des heiligen apostelen abint a. etc. 97). Der Landgraf erteilt auf Bitte Krafts zu dieser Verschreibung seine Zustimmung unter der Bedingung, daß der Wiederkauf innerhalb der nächsten 4 Jahre erfolgt. Geschieht das nicht, kann der Wiederkauf durch den Landgrafen oder einen anderen, dem er es gestattet, erfolgen.
Sekret des Ausstellers.
Am donrstage Thome apostoli a. etc. 97. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Gielen, Giele · Gielen, Eile, Frau des Giele
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Other Places
Marburg, Bürger · Lampertshausen, Zehnte · Erksdorf, Hatzfeldischer Hof
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Keywords
Bürger · Verschreibungen · Verkäufe · Zehnten · Flurnamen · Höfe · Lehen, Weitergabe von · Wiederkaufsrechte · Wiederkaufsfristen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6295 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6295> (Stand: 23.04.2024)