Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1457 April 18

Gräfin Anna von Katzenelnbogen kehrt nach Schwaben zurück

Regest-Nr. 13092

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1707 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 52⟩.
Document Description: Moderbeschädigt.
Seal: Siegel ab, doch liegt das Siegel Konrads vom Stein noch bei.
Copies: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1708 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 53⟩, gleichzeitig.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 28v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1388 Nr. 4965.
Regestum
Anna, geb. von Württemberg, Gräfin von Katzenelnbogen, bekundet, daß ihr Gemahl Graf Philipp von Katzenelnbogen auf ihre Bitte und auf das Ersuchen ihres Bruders, Graf Ulrich von Württemberg, das Schloß Lichtenberg wieder an sich genommen hat, nachdem es ihr durch die Urkunde vom 18. September 1448 lebenslänglich zugewiesen worden war. Graf Philipp hat ferner eingewilligt, daß sie hinfort ihren lebenslänglichen Aufenthalt zu Schwaben in den Landen der Herrschaft Württemberg nimmt, um dort Gott besser dienen zu können. Er hat ihr dafür jährlich 1000 fl. angewiesen, von denen ihr je 500 auf der Frankfurter Herbst- und Fastenmesse fällig sind. Wenn Graf Philipp ihr oder ihrem Anwalt das Geld ausgehändigt und die Quittung dafür erhalten hat, soll er nichts mehr damit zu schaffen haben, wenn von irgendeiner Seite Ansprüche auf dieses Geld erhoben werden. Wird Graf Philipp aber auf die Leibzucht Annas wegen ihrer Schulden angesprochen, die sie weder vor Hofmeister und Räten Graf Philipps noch Graf Ulrichs verantworten will, dann ist Graf Philipp ermächtigt, die Schulden samt den aufgelaufenen Unkosten von ihrer Leibzucht zu bezahlen. Den Rest soll er ihr dann gegen Quittung aushändigen. Will sich aber Anna wegen dieser Schulden in gen. Weise verantworten, dann sollen ihr die 1000 fl. ausbezahlt werden. Anna verzichtet mit Zustimmung ihres Bruders Ulrich auf alle Schlösser, Lande, Leute und Güter ihres Gemahls und will außer den 1000 fl. nichts weiter von ihm fordern, solange sie lebt. Wenn sie jedoch Graf Philipp überlebt, dann soll diese Verschreibung ungültig sein und sie wieder in den Besitz von Lichtenberg mit allen zugehörigen Gülten und Nutzungen gelangen. Für diesen Fall bleiben alle ihre Heirats- und Wittumsurkunden in Kraft. Jeder Amtmann, den Graf Philipp in Lichtenberg einsetzt, muß diesen Vorbehalt Annas beschwören, was er in Gegenwart der Vertreter Annas tun soll.
Anna gelobt, alle diese Punkte unverbrüchlich zu halten und siegelt gemeinsam mit ihrem Bruder Graf Ulrich von Württemberg, Graf Wilhelm von Öttingen, Konrad vom Stein von Klingenstein, Hofmeister, und Ehrenfried von Schachingen, welche diese Übereinkunft vermittelt haben.

Datum Wording

Geben an mentag nach dem heiligen Ostertag 1457.

References

Granter

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., geb. Gräfin von Württemberg

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Name of Seal's Owner

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., geb. Gräfin von Württemberg · Württemberg-Stuttgart, Grafen, Ulrich V. · Öttingen-Öttingen, Grafen, Wilhelm I. · Stein von Klingenstein, Konrad vom · Schachingen, Ehrenfried von

Other Places

Württemberg, Grafen · Lichtenberg (Gem. Fischbachtal), Burg · Frankfurt a.M., Messe

Keywords

Burgen · Wittume · Leibgedinge, Rückgabe von · Klöster, Rückzug in · Schulden · Herbstmessen · Fastenmessen · Anwälte · Quittungen · Eheberedungen · Hofmeister · Amtmänner

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13092 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13092> (Stand: 29.03.2024)