Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1450 Januar 3

Kuno von Westerburg verkauft eine Gülte an Graf Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 12913

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1349 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 70, Nr. 3⟩.
Document Description: Moderbeschädigt.
Seal: Mit den Siegeln, von denen nur dasjenige Kunos fehlt.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 53; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1293 Nr. 4616.
Regestum
Kuno, Herr von Westerburg und Schaumburg, verkauft dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen eine Gülte von 60 fl. für 1200 fl., über die er quittiert. Diese Rente ist jährlich zu Weihnachten von dem westerburgischen Anteil am St. Goarer Zoll fällig. Als Pfand für deren pünktliche Entrichtung setzt er seine übrigen St. Goarer Zolleinkünfte und etliches Silber, das auf besonderen Zetteln näher verzeichnet ist. Durch diese Abmachungen bleiben die alten Urkunden und Verschreibungen, die zwischen ihnen und ihren Vorfahren über den westerburgischen Anteil am St. Goarer Zoll und die Öffnung aller westerburgischen Schlösser ausgetauscht worden sind, unberührt und in Kraft. Bei säumiger Zahlung der gen. 60 fl. fallen die übrigen St. Goarer Zolleinkünfte und die gen. Silberpfänder an den Grafen so lange, bis ihm die Gülte, die Schuldsumme, alle Rückstände und sämtliche Kosten und Schäden bezahlt worden sind. Hierbei darf dem Grafen nicht angerechnet werden, was er inzwischen von dem ihm verfallenen Zollanteil und den Silberpfändern eingenommen hat. Diese Summen können auch nicht eingeklagt werden. Die Gülte ist mit vierteljährlicher Kündigung jederzeit ablösbar. Eine Verletzung der Urkunde soll ihre Rechtskraft nicht beeinträchtigen, sie bleibt vielmehr bis zu ihrer Wiedereinlösung gültig. Kuno gelobt, alle diese Punkte zu halten und nichts zu unternehmen oder zu veranlassen, was sie beeinträchtigen könnte. Graf Philipp sollen dagegen alle Mittel zu Gebote stehen, Kuno zur Befolgung dieses von ihm beschworenen Vertrages zu zwingen. Hat Kuno dem Grafen die Rente gekündigt, ohne die Rückkaufsumme aufbringen zu können, dann soll Kuno das Recht haben, die Pfänder zu verkaufen, um die Einlösung vornehmen zu können. Da die Silberpfänder zum großen Teil von der Gräfin Margarethe von Leiningen, Frau zu Westerburg, herrühren, bleibt diese berechtigt, das Silber (mitsamt der Rente) für 1200 fl. einzulösen. Wenn das geschehen ist, ist die gegenwärtige Urkunde ungültig.
Siegel des Ausstellers, Graf Friedrichs von Leiningen, Ritter Gilbrechts von Schönborn, Gerhard Foles von Irmtraut, der Brüder Godebrecht und Siegfried von Irmtraut, Johannes von Müllenarck und Friedrichs von Hunsbach.

Datum Wording

Geben uff den samßtag nach dem heilgen jairstag 1449, nach Trierer Stil.

References

Granter

Leiningen-Westerburg, Grafen, Kuno I.

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Name of Seal's Owner

Leiningen-Westerburg, Grafen, Kuno I. · Leiningen, Grafen, Friedrich · Schönborn, Gilbrecht von · Irmtraut, Gerhard Foles von · Irmtraut, Godebrecht von · Irmtraut, Siegfried von · Müllenarck, Johann von · Hunsbach, Friedrich von

Other Persons

Westerburg, Herren, Margarethe, Frau Reinhards III., geb. Gräfin von Leiningen

Other Places

Leiningen, Grafen · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz), Zoll · Westerburg (Westerwaldkreis/Rheinland-Pfalz), Herren · Schaumburg, Herren

Keywords

Zölle, Einkünfte aus · Renten, jährliche · Verkäufe · Pfandschaften · Pfänder, als Sicherheiten · Silber · Kündigungsfristen · Burgen · Öffnungsrechte · Urkunden, als Beweismittel · Pfänder, Lösungsrechte an

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 12913 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12913> (Stand: 25.04.2024)