Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1352 September 22

Bündnis zwischen Hessen und Köln, befristet auf 5 Jahre

Regest-Nr. 10860

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Landgrafschaft Hessen, Verträge mit Köln. Siegel des Erzbischofs ab, Siegel des Marschalls beschädigt. Rückvermerk (14. Jahrhundert): Archiepiscopus Colonensis. Cassata..
Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Köln 6, S. 96 f. Nr. 307.
Regestum
Erzbischof Wilhelm bekundet: Er hat mit dem Landgrafen Heinrich von Hessen und seinem Sohn einen Vertrag auf fünf Jahre - vom kommenden September 29 (up sente Michaelsdach) an gerechnet - geschlossen, daß dem Landgrafen und seinem Sohn von kölnischen undertanen und aus kölnischen Burgen - sie seien verpfändet oder unverpfändet - kein Schaden zugefügt werden soll. Für den Fall, daß ein solcher Schaden doch geschieht, ist ein vierköpfiges Schiedsgericht eingesetzt worden, dem von seiten des Erzbischofs der Ritter Hermann von Altena (Althena) und der Knappe Johann von Padberg (-t), von Seiten des Landgrafen die in der Gegenurkunde (nicht überliefert) genannten beiden Leute angehören. Diese haben sich gegebenen Falls binnen Monatsfrist an den zwischen Kurköln und Hessen üblichen Verhandlungsorten einzufinden und die Sache nach Minne oder Recht zu entscheiden. Wenn beide Parteien sich nicht einigen können, gibt Hermann von Rhena (Renen), Burgmann zu Eisenberg (zu dem Isenberge), als Obermann den Ausschlag. Stirbt einer der vorgesehenen Ratleute, so ist er von der betreffenden Seite innerhalb eines Monats zu ersetzen. Entsprechendes gilt für den Obermann, wenn er stirbt.
Ferner ist vereinbart worden, daß der Erzbischof, soweit er das vermag, aus seinen Burgen heraus den Landgrafen und die Seinen vor Raub schützt (robes bewaren sullen). Werden sie angegriffen und müssen die landgräflichen Amtleute oder Freunde auf kölnischem Territorium operieren, so sollen sie Amtleute, Städte und Freunde des Erzbischofs ihnen nach Vermögen helfen und sie keinesfalls behindern.
Siegelankündigung des Erzbischofs und seines westfälischen Marschalls, des Ritters Hermann von Plettenberg (-bracht).
Gegeven 1352 up sente Mauricius daghe.
References

Other Persons

Köln, Erzbischöfe, Wilhelm von Gennep · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Altena, Hermann von, Ritter · Padberg, Johann [I.] von · Rhena, Hermann von · Plettenberg, Hermann von

Other Places

Köln, Erzbischöfe · Eisenberg, Burgmannen

Keywords

Bündnisse, zeitlich befristete · Söhne · Burgen · Burgen, Gefährdung von · Straßen, Sicherheit auf · Schiedsrichter · Ritter · Knappen · Burgmannen · Ratleute · Räuber, Schutz vor · Amtleute · Marschälle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Reg. Erzb. Köln 6

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10860 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10860> (Stand: 29.03.2024)