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Gesetz über die Führung des Haushalts 1951 im Landtag verabschiedet, 9. Mai 1951

Der Hessische Landtag verabschiedet, gegen die Stimmen der FDP, das Gesetz, dass die Landesregierung ermächtigt, den Haushalt 1951 nach den Vorschriften des Haushalts des Vorjahres zu führen. Die CDU erklärt, dass ihre Zustimmung keine generelle Billigung der Politik des Finanzministers Heinrich Troegers (1901–1975; SPD) sei. Troeger weist daraufhin, dass die 300 Millionen DM Defizit Hessens innerhalb der letzten drei Jahre angehäuft worden sind. Im laufenden Haushaltsjahr können die Ausgaben durch die Einnahmen vollkommen gedeckt werden. Der CDU-Abgeordnete Erich Großkopf (1903–1977) fordert, dass der Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftssteuer gesenkt wird. Troeger wies daraufhin, dass sie dem Bund 20 Prozent dieser Steuern angeboten haben, dieser aber auf 25 Prozent der Einnahmen besteht.
(MB)

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„Gesetz über die Führung des Haushalts 1951 im Landtag verabschiedet, 9. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3812> (Stand: 9.5.2022)
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