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Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, 12. Juli 1961

Zwei Jahre, nachdem Frankfurt am Main zum Prozesssort für die Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen bestimmt wurde, beantragt die Staatsanwaltschaft im Vorfeld des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses die Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung. Das Verfahren firmiert zunächst unter der Überschrift „Strafsache gegen Baer und andere“. Zwei Jahre nach Beginn der Vorermittlungen legt die Staatsanwaltschaft nun eine Anklageschrift mit 24 Beschuldigten vor. Hauptangeklagter ist Richard Baer (1911–1963), der letzte Kommandant von Auschwitz (Mai 1944 bis Januar 1945). Nach Baers Tod und der Abkopplung beziehungsweise krankheitsbedingten Einstellung der Strafsachen gegen drei weitere Beschuldigte wird im ersten Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt letztlich gegen 20 Angeklagte verhandelt.
(CP)

Records
Recommended Citation
„Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, 12. Juli 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3635> (Stand: 12.7.2021)
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