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Hessischer Landtag berät SPD-Antrag zur Trennung von Schule und Kirche, 12. März 1913

Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (= des Hessischen Landtags) in Darmstadt berät einen von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachten Antrag zur Trennung von Schule und Kirche. Die Sozialdemokraten haben beantragt:

  • den Wegfall des obligatorischen Religionsunterrichts in den Schulen
  • die Aufhebung der Bestimmung des Volksschulgesetzes, wonach Lehrer in den Volksschulen zur Übernahme kirchlicher Handlungen verpflichtet sind,
  • die Aufhebung des Artikel, nach dem den Geistlichen Sitz und Stimme im Schulvorstand zusteht
  • die baldige Umwandlung der Konfessionsschulen in Simultanschulen.

Der zuständige Ausschuss hat beantragt, den ersten und dritten Punkt abzulehnen, den beiden anderen aber zuzustimmen. Die Zweite Kammer stimmt dem Votum des Ausschusses zu. Die Bestimmung, dass die Konfessionsschulen bald in Simultanschulen umzuwandeln seien, wird dabei in namentlicher Abstimmung mit 32 : 14 Stimmen angenommen.
(OV)

Records
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„Hessischer Landtag berät SPD-Antrag zur Trennung von Schule und Kirche, 12. März 1913“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3825> (Stand: 12.3.2022)
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