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Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung, 15. Dezember 1933

Im Dezember 1933 verabschiedet das Preußische Staatsministerium ein Gemeindeverfassungsgesetz, mit dem 15 Gemeindeverfassungsgesetze in Preußen abgeschafft werden. Die bisherigen demokratischen Prinzipien der Kommunalverwaltung werden mit dem Satz beseitigt, dass für aus Wahlen hervorgegangene und beschließende Vertretungskörperschaften nach Überwindung des Parteienstaates und angesichts des Grundsatzes der Führerverantwortlichkeit auch in den Gemeinden kein Raum mehr sei. Bürgermeister und Beigeordnete werden auf zwölf Jahre vom Staat berufen, die Beigeordneten im Einvernehmen zwischen Landrat und Gauleiter. Außerdem werden stets die oberste örtliche Leiter der NSDAP und der rangälteste Führer der SA oder der SS zu berufen. Bei der Berufung der übrigen Gemeinderäte seien die Berufsstände, die der Gemeinde ihr Gepräge geben, angemessen zu berücksichtigen.
(OV)

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„Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung, 15. Dezember 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3195> (Stand: 15.12.2021)
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