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Funerary Monuments

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NN von Rehen 1595 und Hermann von Rehen 1596, zwei Kinder, Amönau

Amönau · Gem. Wetter (Hessen) · Landkreis Marburg-Biedenkopf | Historical Gazetteer
Place of Location | Characteristics | Description | Inscription | References | Citation
Place of Location

Place of Location:

Amönau

Premises:

Amönau, Evangelische Pfarrkirche

Angaben zum Aufbewahrungsort:

Im Inneren

Characteristics

Dating:

1595, 5. August / 1596, 8. September

Type:

Epitaph

Material:

Sandstein

Conservation:

erhalten

Description

Description:

Der Stein für zwei Kinder steht im Rahmen des selbständigen Kindergrabmals (Anm.1) und ist dreigeteilt. Die umlaufende Inschrift (A) über erhabenen Rändern umfängt zwei Felder, welche von einem schmalen, erhabenen Steg unterteilt werden. Der erhabene Rand des oberen, halbrunden Abschlusses ist profiliert ausgearbeitet. Hier befinden sich zwei Vollwappen, wie auch in dem unteren, querrechteckigen Feld. Die Namensbeischriften zu den unteren beiden Wappen (B) sind auf dem darüberliegenden Steg wiedergegeben. Das nahezu quadratische Figurenfeld gibt das ältere Kind in der Mitte stehend wieder. Es wird frontal in betender Haltung gezeigt. Das lange Kleidchen hat einen Rüschenkragen und liegt in nahezu kreisförmiger Faltenbildung der Bauchpartie auf (Anm.2). Deutlich ist zu erkennen, daß die kleine Verstorbene barfuß ist (Anm.3).

Das jüngere Geschwisterchen erscheint als Wickelkind, ist demnach im frühen Säuglingsalter – laut Inschrift A noch ungetauft, da ohne Vorname – gestorben. Dieser Sachverhalt soll anschaulich werden, und nicht die stimmige Wiedergabe altersbedingter Körpergrößen. Es ruht, wie oft zu beobachten, auf einem Kissen und wird quer über dem stehenden Mädchen wiedergegeben in einer für die Zeit relativ unbedachten räumlichen Auffassung. Diese einfache Darstellungsweise gewährleistet ein deutliches Erkennen des Gegenständlichen. Daher ist dieser Stein durchschnittlicher Qualität gut geeignet, auf spezielle Fragen des Kindergrabmals einzugehen.

Die Arbeit erinnert in Aufteilung und einigen Details an das Grabmal der Catharina Sophia von Nordeck zur Rabenau (gest. 1591) in Londorf, auch wenn dieses mit dem oberen halbrunden Aufsatz mit allegorischer Figur eine Unterteilung in vier Felder aufweist. Wichtig ist, daß das Gewand des betenden Mädchens auch dort die bezeichnenden Rundfalten über der Leibesmitte hat. Diese können einerseits erklärt werden aufgrund der nicht besonderen Qualität der Arbeiten, sie könnten jedoch andererseits im Rahmen des Kindergrabmals eine noch nicht geklärte Bedeutung haben, da sie bei mehreren Beispielen zu beobachten sind.

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Anm. 1: Vgl. Anneliese Seeliger-Zeiss, Das Grabmal des Prinzen Heinrich von Sachsen in Weikersheim – Überlegungen zur Gattung des Kindergrabmals im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Denkmalkunde und Denkmalpflege, Wissen und Wirken, F S Heinrich Magirius, Dresden 1995, 255– 274.

Anm. 2: Vgl. Epitaph für den Erbprinzen Philipp Wilhelm, des 1576 im Alter von vier Monaten verstorbenen ersten Kindes Georgs I. und der Magdalena von Lippe in der Stadtkirche zu Darmstadt. In: Evangelische Stadtkirche Darmstadt, 1980, S. 31, Abb.5. Auch dieses Kind ist barfuß dargestellt, s. dazu Anm.3.

Anm. 3: Vgl. z.B. Epitaph für das einjährige Kind Daniel Echter, gest. 1582, in der Würzburger Franziskanerkirche. In: Gottfried Mälzer, Julius Echter,1989, Abb. S. 23 oben rechts, Text S.22. Das Gewand dieses Kindes ist etwa knielang und liegt ebenfalls der Bauchpartie sehr eng auf (Totenhemd?). Mithin die nackten Füße gut zu erkennen. Weiterhin Weikersheim, Epitaph Jungherzog Heinrich von Sachsen-Lauenburg,1437. In: Zum ewigen Gedächtnis, Peter Schiffer (Hrsg.) 2003, Abb. 9, S. 71,Text S.69. Der betende Verstorbene in knielangem Gewand mit Ärmeln ist barfuß.

Display:

figürlich

Sex, Age, Family Status:

Kind(er)

Estate:

Adlige

Enthaltene Wappen:

Vier Vollwappen. Im halbrunden Giebel links von Rehen (Vater) und rechts Schlaun von Linden (Mutter), im unteren querrechteckigen Feld links Wolff von Gudenberg (Vaters Mutter) und rechts von Zwiste (Mutters Mutter).

Dargestellte Personen:

Zwei Kinder der Familie von Rehen: ein ungetauftes Kind, gestorben am 5. August 1595, und Hermann von Rehen, gestorben am 8. September 1596.

Beide waren nach Stöhr-Achenbach (s. Literatur) Kinder der Eheleute Jost von Rehen und Katharina geb. Schlaun von Linden.

Inscription

Umschrift:

A:

ANNO 1595 · 5 · AVGVSTI · NN · ET ANNO / SEQVENTI 96 DIE 8 7TEMB(RIS) HERMANN(VS) A REHEN CVM / LVCEM ACCEPTO BAPTISMO VIX / ASPEXISSET DOMINO SPIRITVM REDDIDERVNT

B:

WOLF GVDENBERG ·

ZWISTE

Schrift:

Kapitalis

References

Bibliography:

  • Lemberg, Margret und Oberlik, Gerhard: Sprechende Steine. Grabmalkunst zwischen Renaissance und Romantik im Marburger Raum, Marburg 1987, S. 106 (gute Abb.) und Text S. 108
  • Stöhr-Achenbach, Marie: Die v. Rehen zu Rhena, in: Hessische Familienkunde 5 (1960/61), Sp. 67-75, hier Sp. 73
  • Dehio Hessen S. 18

Persons:

Rehen, Jost von · Rehen, Katharina von, geb. Schlaun von Linden · Schlaun von Linden, Katharina, verheiratete von Rehen · Linden, Katharina Schlaun von, verheiratete von Rehen

Places:

Londorf

Keywords:

Wickelkinder · Kindergrabmäler · Kinder, ungetaufte · Barfüßige · Wappen · Rüschenkragen · Säuglinge · Kinder · Adlige

Coat of Arms:

Rehen · Schlaun von Linden · Linden, Schlaun von · Wolff von Gudenberg · Gudensberg, Wolff von · Zwiste

Editing:

Christa Benedum, Gießen, und Andreas Schmidt, HLGL

Citation
„NN von Rehen 1595 und Hermann von Rehen 1596, zwei Kinder, Amönau“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/gdm/id/1610> (Stand: 18.10.2011)