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Hessen erlässt als erstes Bundesland eine Ozon-Verordnung, 30. Juni 1993

Auf Beschluss der rot-grünen Landesregierung erhält Hessen als erstes Bundesland eine landesweit gültige Ozon-Verordnung. Ihr Zweck besteht in der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr, die bei hohen Ozonbelastungen im Sommer in Kraft treten. Die Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner erst nach längeren Beratungen verständigen konnte, und die den vollständigen Titel Verordnung zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Ozon (Ozon-Verordnung) trägt, tritt am 6. Juli 1993 in Kraft.1 Die Geschwindigkeitsbeschränkungen (90 Stundenkilometer auf Autobahnen und 80 Stundenkilometer auf allen übrigen Straßen) werden wirksam, sobald an drei der insgesamt 33 hessischen Messstationen Ozon-Konzentrationen von mindestens 215 (240) Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht werden und zugleich eine stabile Hochdruckwetterlage mit geringen Windgeschwindigkeiten (austauscharme Wetterlage) besteht. Die drei Messstationen müssen mindestens fünfzig Kilometer weit voneinander entfernt stehen.

Die Verordnung soll zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren Gültigkeit besitzen. Während der ersten beiden Jahren wird die Polizei darauf verzichten, Übertretungen des Tempolimits (deren akutes Inkrafttreten zunächst über den Verkehrsfunk der Radio-Sendeanstalten bekanntgegeben wird) zu ahnden, und „statt dessen die Aufklärung in den Vordergrund stellen“. Der hessische Minister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten Joschka Fischer (geb. 1948; DIE GRÜNEN) hofft, mit der Verordnung ein Anwachsen der sommerlichen Ozonkonzentrationen zu verhindern, da sie „klar belegte akute Gefahren für die Gesundheit“ auslösen können. Dem hält Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (geb. 1949; CDU) entgegen, dass Hessen nicht ermächtigt sei, zur Bekämpfung hoher Ozonwerte eigenständig landesweite Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen, da landes- oder bundesweite Tempolimits auf Autobahnen und Landstraßen eindeutig der Kompetenz des Bundes unterliegen würden.
(KU)


  1. Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil 1, 1993, Nr. 18, ausgegeben am 14. Juli, S. 283.
Records
Additional Information
Hebis-Klassifikation
582030 ,Luftbelastung · 5530 ,Straßenverkehr
Hebis-Schlagwort
Abgasemission
Recommended Citation
„Hessen erlässt als erstes Bundesland eine Ozon-Verordnung, 30. Juni 1993“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4894> (Stand: 30.6.2022)
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