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Vorbereitender Verfassungsausschuss legt Verfassungsentwurf vor, 18. Juni 1946

Der im März 1946 eingerichtete Vorbereitende Verfassungsausschuss legt seinen Entwurf vor, der für die Beratungen der Verfassungberatenden Versammlung des Landes Groß-Hessen als Grundlage dienen soll.

Der Entwurf trägt die Handschrift des Heidelberger Staatsrechtlers Walter Jellinek (1885–1955), dessen verfassungspolitisches Konzept den Grundrechten und ihrem Schutz – als Lehre aus dem Nationalsozialismus – zentrale Bedeutung beimisst, sich staatsrechtlich an der Weimarer Reichsverfassung orientiert, mit Blick auf weitreichende Reformen in der Sozial- und Wirtschaftsordnung aber keinerlei Position bezieht.

Der Ausschuss greift insbesondere die starke Gewichtung der Grundrechte sowie Jellineks Vorschläge zum Staatsaufbau auf, die sich deutlich von jenen des Königsteiner Entwurfes aus dem Umfeld der CDU unterscheiden. Statt einer ständisch besetzten Zweiten Kammer und einem Staatspräsidenten erhält der Ministerpräsident eine herausgehobene Stellung. Die Klärung heikler Fragen wird dagegen auf die Beratungen der Verfassungberatenden Versammlung verschoben. So gibt es noch keine Einigung über die künftige Sozial- und Wirtschaftsordnung sowie über die Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche.
(CP)

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„Vorbereitender Verfassungsausschuss legt Verfassungsentwurf vor, 18. Juni 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3545> (Stand: 19.6.2023)
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