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Hessen will einen Kredit über 50 Millionen DM aufnehmen, 10. Dezember 1952

Der Hessische Landtag hat über einen von der Landesregierung ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu befinden, der vorsieht, der Landesregierung zu erlauben, einen Kredit in Höhe von bis zu 50 Millionen DM aufzunehmen. Die Regierung begründet ihr Ansuchen mit den großen finanziellen Belastungen – Kriegsfolge- und Soziallasten –, die das Land zwischen 1948 und 1950 zu tragen hatte. Diese Kosten seien durch den Länderfinanzausgleich nur unzureichend abgedeckt. In der Folge habe Hessen weitaus höhere Kosten gehabt als der Länderdurchschnitt. Rund 431 Millionen DM fehlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums dem Land. Trotz aller Versuche des Finanzministeriums, diesen Fehlbetrag aus den Jahren 1948 und 1949 in den folgenden Jahren aus den gebildeten Betriebsmittelrücklagen zu verringern, bleibt dem Land ein Defizit bestehen, das Ende 1952 rund 80 Millionen DM betragen wird. Eine weitere Senkung des Defizits im Jahr 1953 sei unmöglich.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Hessen will einen Kredit über 50 Millionen DM aufnehmen, 10. Dezember 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4146> (Stand: 10.12.2020)
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