Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1474 August 31

Urteil über Beteiligung Hans von Dörnbergs an einer Vergiftung

Regest-Nr. 9745

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Dep. von Dörnberg. Angemodert, Siegel ab.
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1620 Nr. 5793.
Regestum
Richter und Schöffen des Hochgerichts (hohengerychtz) zu Köln bekunden allen geistliche und weltlichen Fürsten, Grafen, Freien, Edlen, Rittern, Knechten, Städten, Gemeinden und ehrbaren Leuten, daß Hans von Dörnberg, Hofmeister Landgraf Heinrichs von Hessen, vor ihnen erschienen sei und vorgebracht habe, daß der Priester Hans von Bornich, Kaplan des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, der in der letztvergangenen Fastenzeit zu Köln ergriffen, in den geistlichen Kerker gebracht, vor das geistliche Gericht gestellt und degradiert worden sei, darauf an das obige Gericht überliefert und hingerichtet worden sei, im geistlichen Gericht vor den Bischöfen, die ihn degradierten, ausgesagt habe, daß er (Hans von Dörnberg) ihn durch Versprechungen und Geschenken angestiftet habe, Anna, die Gemahlin Graf Philipps von Katzenelnbogen, zu vergiften. Da Hans von Dörnberg fürchtet, durch diese Beschuldigung übel beleumdet zu werden, obwohl er unschuldig ist, da er von dieser Tat weder etwas gewußt noch dazu geraten oder sich an ihr beteiligt hat, hat er die Aussteller gebeten, welche die Missetat untersucht und gerichtet haben, ihm das Ergebnis ihrer Untersuchung, soweit es ihn betrifft, mitzuteilen. Und da es ihnen obliegt, die Wahrheit zu bezeugen, und Hans von Dörnberg erwiesen hat, daß es sich hierbei für ihn um Leib, Ehre und Gut handelt, so erklären sie nach gewissenhafter Untersuchung, daß Hans von Dörnberg unschuldig sei, da der gerichtete Priester vor seinem Ende im Gefängnis erklärt hat, daß der Hofmeister nie deswegen mit ihm gesprochen oder ihm Versprechungen für seine Tat gemacht habe und es auch niemand in seinem Auftrage getan habe, Dörnberg vielmehr ganz unschuldig daran sei. Bei dieser Aussage sei der Priester geblieben und damit gestorben.
Siegel des Ausstellers.
Gegeben 1474 up dem nyesten gnadenstach na sent Johans dage, da er untheufft wart.
References

Other Persons

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., verw. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, geb. Gräfin von Nassau · Bornich, Hans von, Kaplan Philipps von Katzenelnbogen

Other Places

Köln, Hochgericht · Köln, geistliches Gericht · Köln, geistlicher Kerker · Katzenelnbogen, Grafen

Keywords

Richter · Schöffen · Hochgerichte · Gerichte, geistliche · Gerichte, weltliche · Vergiftungen · Verbrechen, Mord · Mord · Priester, Degradieren von · Mord, Auftragen von · Fürsten · Grafen · Freie · Edle · Ritter · Knechte · Städte · Gemeinde · Kerker, geistliche · Gefängnisse, geistliche · Ehefrauen · Hofmeister · Beschuldigungen, unwahre

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9745 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9745> (Stand: 16.04.2024)