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Antrag der Abg. Roth und Steinhäuser auf Streichung der §§ 218 und 219 StGB im Hessischen Landtag, 16. Juni 1924

Am 16. Juni 1924 wird in der 84. Sitzung des II. Hessischen Landtages der interfraktionelle Antrag der Abgeordneten Katharina Roth (1882–1967; KPD) und Margarethe Steinhäuser (1874–1955; SPD) zur Streichung der Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches diskutiert. In der Debatte äußern sich neben den Antragsstellenden auch Maria Birnbaum (1872–1959; DVP) und drei männliche Abgeordnete (KPD, Zentrumspartei, DNVP).

Zuerst erläutert der Berichterstatter, August Nuß (1883–1958; Zentrumspartei), dass der Antrag die künftige Straffreiheit von Abtreibungen betrifft.1 Der Ausschuss habe über diesen Antrag verhandelt und dieser wurde mit sechs gegen vier Stimmen abgelehnt. Während der Ausschuss beriet, hatte der Abgeordnete Bernhard Schildbach (1876–1944; SPD) einen weiteren Antrag eingereicht, dass der Antrag Roth/Steinhäuser zwar abgelehnt werden, doch die Regierung bei der Reichsregierung eine erhebliche Minderung der Strafvorschriften beantragen solle. Auch dieser Antrag wurde mit sechs gegen vier Stimmen abgelehnt. Die Anträge wurden jedoch als Minderheitsanträge aufrechterhalten.

In der folgenden Debatte fordert Katharina Roth die Abschaffung dieser „Schandparagraphen“ im Namen der „Volksgesundheit“. Sie wirft dem Staat vor, Abtreibungen zu verbieten, aber gleichzeitig den Frauen nicht die Verpflichtungen als „Wöchnerin“ und Sorgende für die Säuglinge zu übernehmen. Roth erläutert, dass es einem bestimmten Kreis an Frauen finanziell möglich ist einen gesetzlich anerkannten Abbruch bei Ärzten vornehmen zu lassen. Ärmere Frauen hingegen seien dazu gezwungen, „zum Kurpfuscher zu gehen und einen Eingriff vornehmen zu lassen“.2

Maria Birnbaum weist zurück, dass Frauen aus besseren Kreisen abtreiben würden und betont, dass die §§ 218 und 219 StGB dem Schutze der Frauen – und zwar aller Frauen, auch aus dem Proletariat – dienten und plädiert auf Ablehnung des Antrages. Weiter stellt sie in Frage, dass eine Frau, die eine Abtreibung hatte, künftig noch gesunde Kinder zur Welt bringen kann. Außerdem ist sie der Ansicht, dass Männer, die ihre Frau lieben, diese nicht so oft in die Lage bringen werden, gegen die Paragraphen zu verstoßen.

Die Abgeordnete Roth verweist Birnbaum auf einen Prozess, der gerade in Berlin stattfand, bei dem ein Apotheker zugegeben hat, mehr als 1000 Frauen aus der gehobenen Schicht die Möglichkeit einer Abtreibung gegeben zu haben.3 Sie führt zudem an, dass reichere Frauen sich nicht oft gezwungen sehen, „Leben geben zu müssen“4, da sie – im Gegensatz zu Arbeiterfrauen – die finanziellen Mittel hätten, um eine Abtreibung vornehmen zu können. Sie sei stolz auf den Antrag und fordert im Namen aller Frauen und der Volksgesundheit, diesen anzunehmen.

Margarethe Steinhäuser merkt an, dass nun schon zum dritten oder vierten Mal über diese Paragraphen diskutiert wird. Sie sei als Sozialdemokratin für die Abschaffung, weil gesunde Kinder leben und nicht das Elend der Familien – und des Staates – vergrößert werden solle.5 Der Antrag wird abgelehnt.
(LG)


  1. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1924. Zweiter Landtag. Protokolle, Bd. 3, Darmstadt 1925, S. 1810.
  2. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1924. Zweiter Landtag. Protokolle, Bd. 3, Darmstadt 1925, S. 1810.
  3. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1924. Zweiter Landtag. Protokolle, Bd. 3, Darmstadt 1925, S. 1810.
  4. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1924. Zweiter Landtag. Protokolle, Bd. 3, Darmstadt 1925, S. 1811.
  5. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1924. Zweiter Landtag. Protokolle, Bd. 3, Darmstadt 1925, S. 1811.
Additional Information
Recommended Citation
„Antrag der Abg. Roth und Steinhäuser auf Streichung der §§ 218 und 219 StGB im Hessischen Landtag, 16. Juni 1924“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/5597> (Stand: 16.6.2022)
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