Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1435 Juni 22

Die Brüder Gerwig erhalten Burg Holzheim amtsweise

Regest-Nr. 3026

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 449, Bl. 127v-128v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 301 Nr. 823.
Regestum
Die Brüder Hermann und Heinrich Gerwig erhalten von Landgraf Ludwig [I.], dem sie 500 fl. geliehen haben, das Schloß Holzheim amtsweise, mit Ausnahme des Teiles, den Lutz von Hattenbach daran hat. Sie sollen es solange innehaben, bis sie die 500 fl. wiedererhalten haben, jedoch darf die Rückzahlung erst nach 4 Jahren geschehen. Die Brüder sollen die Kemenate, Planken, Zäune und Gräben in Bau und Besserung halten. Sind andere Bauten notwendig, soll deren Ausführung mit den landgräflichen Beauftragten abgesprochen und geprüft werden. Das Schloß bleibt dem Landgrafen geöffnet. Was die Brüder an Hausrat und Geschütz übernehmen, ist von ihnen zurückzuerstatten, das gleiche gilt für eingesäte Äcker. Hinterlassen sie davon mehr, als sie übernommen haben, bleibt ihnen das Pflugrecht daran. Sie müssen dafür sorgen, daß niemand das Wildbannrecht, das zum Schlosse gehört, verletzt. Die Brüder werden ermächtigt, das Gut zu Neukirchen, das Hornsberg innehat, für 61 fl. einzulösen. Die anderen Güter zu Neukirchen sollen jedoch beim Schlosse Hauneck verbleiben.
Es siegeln Hermann Gerwig und Ritter Johann Meisenbug, Marschall zu Hessen.
D. ipso die decem milium martirum a. d. 1435.
References

Other Persons

Gerwig, Hermann · Gerwig, Heinrich · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hattenbach, Ludwig [II.] von · Hornsberg, die von · Meisenbug, Johann [I.]

Other Places

Holzheim, Burg · Neukirchen, Güter · Hauneck, Burg

Keywords

Schulden · Pfänder · Burgen · Schlösser · Ämter · Schulden, Begleichen von · Zahlungsfristen · Kemenaten · Planken · Zäune · Gräben · Instandhaltungsverpflichtungen · Beauftragte, landgräfliche · Öffnungsverträge · Hausrat · Geschütze · Äcker · Saaten · Pflugrechte · Wildbannrechte · Güter · Pfänder, Auslösen von · Marschälle · Ritter · Verwandte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3026 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3026> (Stand: 16.04.2024)