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Hochschulkonferenz der Länder in Bensheim fordert Begabtenprüfung als Zugang zum Hochschulstudium, 6. Mai 1922

Die Hochschulkonferenz der deutschen Länder befürwortet bei einem Treffen in Bensheim, dass die Hochschulzulassung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Reifeprüfung möglich ist. Dazu fordert die Konferenz die Einführung einer Begabtenprüfung für sogenannte Immature, also Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung (Reifeprüfung; Abitur). Die Begabtenprüfung soll es demnach ermöglichen, neben den „geregelten“ Wegen zum Hochschulstudium auch einen Weg zu schaffen, um Personen, denen „durch besondere Verhältnisse“ der Weg an die Hochschulen verwehrt ist, den Zugang zu einem bestimmten Hochschulstudium zu öffnen. Der bei den Beratungen gefasste sogenannte Bensheimer Beschluss vom 6. Mai 1922 lautet:

Die Hochschulkonferenz erkennt die Notwendigkeit an, Personen, die durch besondere Verhältnisse verhindert waren, auf einem sonst geregelten Wege zur Hochschule zu gelangen, den Zugang zu einem bestimmten Hochschulstudium zu eröffnen, wenn sie auf Grund besonderer Anlagen und ausgezeichneter Leistungen Gewähr dafür bieten, dass sie durch das akademische Studium zu höheren geistigen Leistungen gelangen. Für die Beurteilung der Persönlichkeitswerte sollen besondere Leistungen im Beruf in erster Linie entscheidend sein. Daneben ist ein Mindestmaß allgemeiner Bildung notwendig. Bei Feststellung dieser Bildung ist mehr Wert auf Denkfähigkeit und Auffassungsgabe als auf das Maß an bereitem Wissen zu legen. Der Umfang des vorhandenen Wissens muß jedoch die Fähigkeit, dem akademischen Unterricht in dem gewählten Fachgebiet auf der Unterlage des bisherigen Selbststudiums zu folgen, sicherstellen.

Eine entsprechende Forderung war bereits im Juni 1920 von der in Berlin tagenden Reichsschulkonferenz formuliert worden. Im März 1923 spricht sich auch die 11. außeramtliche Konferenz der Rektoren der deutschen Hochschulen und Universitäten für die Einführung der Begabtenprüfung aus. Das Land Preußen führt schließlich mit einem am 24. April 1923 ergehenden Erlass diese Begabtenprüfung als Zugangsmöglichkeit zum Hochschulstudium zunächst probeweise, dann 1924 endgültig ein.
(OV/KU)

Records
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Recommended Citation
„Hochschulkonferenz der Länder in Bensheim fordert Begabtenprüfung als Zugang zum Hochschulstudium, 6. Mai 1922“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/1918> (Stand: 6.5.2023)
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