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Ministerpräsident Zinn gibt Erklärung zu Ausführungsgesetz zu Artikel 41 im Landtag, 27. Mai 1954

Bei der ersten Lesung des Ausführungsgesetz zu Artikel 41 gibt Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) im Hessischen Landtag eine Erklärung ab. Zunächst betont er, dass die Sozialisierung kein allein sozialdemokratisches Projekt war, sondern auch auf die Zustimmung in Teilen des bürgerlichen Lagers traf. Zudem habe sich am 1. Dezember 1946 die Bevölkerung Hessens mit rund 72 % aller abgegebenen Stimmen „für eine sofortige Ueberführung bestimmter Unternehmen in das Gemeineigentum ausgesprochen. Die Landesregierung habe sich bemüht, die Betriebe sinnvoll in den Aufbau der hessischen Wirtschaft einzufügen; das vorliegende Abschlußgesetz habe diese Aufgabe gelöst. Weitere Maßnahmen seien nicht mehr beabsichtigt. Das Land werde noch einen Barbetrag von nicht ganz zwanzig Millionen Mark aufwenden müssen. Dabei seien die Aufwendungen für die unabhängig von dem Artikel 41 übernommenen Kleinbahnen mitgerechnet.“ Auch gibt Zinn eine Definition des Begriffs Gemeineigentum, hierbei dem Staatsgerichtshof folgend: Er bestimme hinsichtlich der Rechtsträgerschaft, daß die in Gemeineigentum übergeführten Betriebe in derjenigen Rechtsform geführt werden müßten, die ihrer Eigenart entspreche und die eine sinnvolle Eingliederung in die Gesamtwirtschaft gestatte. Die Einführung von Sozialgemeinschaften sei fallengelassen worden, da man kein rechtliches Experiment habe machen wollen. Von den am 1. Dezember 1946 in Hessen für die Sozialisierung katalogisierten 146 Betrieben hätten 78 ohnehin der öffentlichen Hand gehört. Diese und zwölf weitere, zur Hälfte der öffentlichen Hand gehörigen Betriebe, seien nach einem zweiten Staatsgerichtshofsurteil als Gemeineigentum anzusprechen. Der Gesetzentwurf wolle durch die Anwendung rein steuerlicher Wertmaßstäbe die Entschädigung für alle gerecht regeln. Er bemühe sich im Endeffekt um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Opposition findet lobende Worte für die Arbeit der Regierung. Die FDP fordert die Streichung des Artikel 41 aus der hessischen Verfassung.
(MB)

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„Ministerpräsident Zinn gibt Erklärung zu Ausführungsgesetz zu Artikel 41 im Landtag, 27. Mai 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/5127> (Stand: 27.5.2022)
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