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Gesetzesänderung zu Gemeindeordnung verabschiedet, CDU kündigt Klage dagegen an, 1. Juli 1953

Im Hessischen Landtag wird die Gesetzesänderung zur hessischen Gemeindeordnung verabschiedet. Durch diese werden Wiederwahlen amtierender Bürgermeister und Beigeordneter nur dann rechtsgültig, wenn die Wahlen innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Laut Artikel 2 des Gesetzes werden Wiederwahlen hauptamtlicher Bürgermeistern, Beigeordneter oder Landräten, die nach dem Stichtag 5. Mai 1952 früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit abgehalten worden sind als nicht abgehalten gewertet. Gegen Artikel 2 kündigt Karl Kanka (1904–1974) von der CDU Verfassungsklage an, auch wenn Seitens Ministerialdirektor Dr. Kant aus dem Justizministerium betont wird, dass das Bundesverfassungsgericht auch die rückwirkende Gültigkeit von Gesetzen betont hat. Gegen die Verfassung verstoßen vielmehr die Wahlen gegen die sich Artikel 2 richte. Die FDP sieht mit Artikel 2 die Selbstverwaltung der Gemeinden untergraben, wie ihr Mitglied Fritz Geißler (1903–1960) erklärt. Für den BHE stellt Artikel 2 nur die Wiederherstellung des Rechts dar, so Günther Draub (1902–1957).
(MB)

Records
Recommended Citation
„Gesetzesänderung zu Gemeindeordnung verabschiedet, CDU kündigt Klage dagegen an, 1. Juli 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4256> (Stand: 1.7.2020)
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