Die Bezeichnung Hitlerjugend (HJ) ist zweideutig, da sie sowohl als Oberbegriff der NS-Jugendorganisationen (Hitlerjugend, Deutsches Jungvolk, Bund Deutscher Mädel, Jungmädel) diente, als auch den Jugendverband bezeichnete, in dem 14 bis 18-jährige Jungen organisiert waren. Die Aufnahme in die Hitlerjugend erfolgte jeweils am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers. Gegliedert war die Hitlerjugend in Dienstgrade, die Kameradschaften (rund 15 Jungen), Scharen (4 Kameradschaften / 40 Jungen), Gefolgschaften (4 Scharen mit insgesamt 120 - 160 Jungen), Stämmen (3- 5 Gefolgschaften/ 400 - 600 Jungen), Banne (4-8 Stämme /2000 - 4000 Jungen) und schließlich Gebiete (10 – 30 Bänne) umfassten. Insgesamt war die Hitlerjugend in 38 regionale Obergebiete gegliedert, die der Reichsjugendführung unterstellt waren.
Die Hitlerjugend verfügte mit der Akademie für Jugendführung und Führerschulen über ein eigenes Ausbildungswesen, sowie über eine eigene HJ-Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus gab es, analog zu Wehrmacht und SA, gesonderte Gliederung innerhalb der HJ wie die Marine-, Motor-, Flieger-, Nachrichten- und Feldscher-HJ. Ferner existierten Spielscharen, Musik-, Spielmanns- und Fanfarenzüge.
Während des Krieges erfüllten die Hitlerjungen nicht nur eine wichtige Funktion an der „Heimatfront“, wenn sie zu Erntearbeiten und Sammelaktionen aber auch als Flakhelfer sowie zu Lösch- und Aufräumarbeiten nach Luftangriffen eingesetzt wurde. Sie wurden jedoch auch zu Kampfaufgaben im Krieg herangezogen, besonders im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Bevölkerung zum „Totalen Krieg“. So wurden Hitlerjungen seit Frühjahr 1943 in der 12. SS Panzerdivision Hitler-Jugend im Krieg eingesetzt.
» siehe auch Hitlerjugend (allgemein);