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Euthanasie

Unter dem Begriff „Euthanasie“ (aus dem Altgriechisch stammender Begriff für „schöner Tod“; εὐθανασία; von εὖ eu, „gut, richtig, schön“, und θάνατος thánatos, „Tod, Sterben“) versteht man für den Zeitraum des Nationalsozialismus die zwischen 1939 und 1945 systematische Ermordung von Kindern und Erwachsenen, zumeist Patientinnen und Patienten von Heil- und Pflegeanstalten, deren Leben gemäß der NS-Ideologie als „nicht lebenswert“ galt.

Spätestens Ende des 19. Jahrhunderts setzte die Diskussion der „Euthanasie“ auch im Zusammenhang mit der Tötung schwer- und unheilbarkranker Menschen ein. In seiner Bedeutung reicht die Spannweite des Begriffs von der Sterbehilfe bis zur gezielten Ermordung von als „lebensunwertes Leben“ stigmatisierten Menschen aufgrund „eugenischer“ bzw. „rassenhygienischer“ Kosten-Nutzen-Überlegungen.

Mindestens 70.000 Menschen wurden im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet. Nach der Beendigung des zentralisierten Mordens starben zwischen September 1941 und 1945 mindestens 30.000 weitere Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten. Mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche wurden in den beiden Tötungsphasen ermordet. Insgesamt wurden im Rahmen der „Euthanasie“-Aktionen in ganz Europa mehr als 300.000 Menschen getötet, die als nicht arbeitsfähig oder nützlich für die Gesellschaft galten. Die Zahl der Leidtragenden der NS-„Euthanasie“ geht weit darüber hinaus.

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