| ID | 1906 |
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| Anschrift heute | Mußbachstraße 2, überdachter Hof |
| Type | Sonstiges |
| Lage anzeigen | |
| Kunstgeschichtliche Bewertung | neutral / nicht bewertet |
| Gehört zu |
| Name | Überdachter Hof |
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| Bauart | k. A. |
| Dachdeckung | Ziegel |
| Notes | In einer "gehorsamsten Anzeige" eines nicht näher bezeichneten landgräflichen Verwaltungsbeamten [unleserliche Unterschrift] vom 5. September 1859 wegen "Errichtung eines Baues an der Straße [Mußbachstraße 2] Seitens des Friedrich Raab von Oberstedten" heißt es (unter Beibehaltung von Stil und Orthographie): "Friedrich Raab von Oberstedten hat neben seinem von Phil. Hückmanns Erben ersteigerten neben Jb. [Jakob] Stolz in der Mußbachstraße gelegenen Wohnhause einen einstöckigen Bau an der Straßenlinie erbauen lassen, ohne hierorts Anzeige davon gemacht zu haben. Der fragliche Bau ist auf eine eigenthümliche Weise construirt, er ist ganz hohl und soll an der Straße mit einem Thor versehen werden, hat aber ein Ziegeldach. Nach §12 des Gesetzes vom 12. November 1842 dürfen keine einstöckigen Gebäude an den Straßenlinien erbaut werden, weßhalb ich nicht ermangle, verehrlicher Stelle die gebührende Anzeige zu machen." Auf die vorstehende Anzeige ließ das Landgräfliche Verwaltungs-Amt in Homburg den Friedrich Raab zu einem persönlichen Gespräch vorladen. Im Protokoll der Anhörung vom 7. September 1859, bei welcher der Landrat und Polizeidirektor Karl Ludwig Des-Noyer und der Amtsassessor August Schleußner zugegen waren, ist zu lesen: "Ich [Friedrich Raab] habe die Hofraithe des L. Steueraufsehers [Konrad Wilhelm] Groh in hiesiger Altstadt käuflich an mich gebracht und beabsichtige, darin meine Profession, das Schlächtergewerbe, zu betreiben, indem ich sichere Aussicht habe, sowohl als Bürger in hiesiger Stadtgemeinde als auch als Zunftgenosse in die Metzgerzunft aufgenommen zu werden. Zu dem Ende habe ich den daran befindlichen kleinen Hof, welcher seither mit einem verfallenen Hofthor gegen die Mussbach abgeschlossen war, und in dem sich Schweineställe u. dergl. befanden, mit einem neuen Hofthor versehen und mit einem beinahe flachen Ziegeldach bedeckt, so daß man sich nunmehr dort im Trockenen aufhalten kann. Es ist dies also kein Bau, sondern vielmehr ein bedeckter Hof zu nennen und glaube ich daher, in keiner Weise gegen die Baupolizey Ordnung gefehlt zu haben." Die Behörde fasste danach folgenden Beschluss: "Da nach genommenem Augenschein das Vorbringen des Comparenten [Erschienenen] richtig steht, so ist der geschehenen Anzeige weitere Folge nicht zu geben." |
| Veränderungen am Bauwerk | Überdachung des Hofes (1859) |
| Miscellaneous | Die beiden oben zitierten Schriftstücke, die ganz offensichtlich das Grundstück "Mußbachstraße 2" betreffen, befinden sich aus nicht ersichtlichen Gründen in der Bauakte der Liegenschaft "Mußbachstraße 27". Zu dem darin beschriebenen Vorgang sind keine Baupläne enthalten. |
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| Besitzer | Raab, Friedrich (Metzger von Oberstedten, 1859) |
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| Other Persons | Groh, Konrad Wilhelm (Landgräflicher Steuerkontrolleur, 1859) Hückmann, Philipp (Erben, 1859) Stolz, Jakob (1859) |
| Sources | StA HG, A 03, Nr. 551 |
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