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Einrichtung von mehr als 100 Spruchkammern zur Entnazifizierung, 15. Juni 1946

Die hessische Landesregierung richtet in Umsetzung des sogenannten Befreiungsgesetzes der amerikanischen Militärregierung vom 5. März 1946 mehr als 100 Spruchkammern für die Durchführung von Entnazifizierungsverfahren ein. Die mit Laien besetzten Spruchkammern unterstehen dem Ministerium für politische Befreiung.

Von den 3,2 Millionen Einwohnern Hessens, die den „Fragebogen“ ausfüllen, gehörten rund 28,8 Prozent NS-Organisationen an und gelten als Betroffene im Sinne des [Befreiungs-]Gesetzes (Eiler); das sind mehr als 900.000 Menschen.

Bis Herbst 1948 schließen die hessischen Spruchkammern insgesamt 168.234 Verfahren ab. In 436 Fällen (0,26 Prozent) ergehen Verurteilungen als Hauptschuldige und in 5.682 Fällen (3,3 Prozent) Verurteilungen als Schuldige; 16,2 Prozent der Angeklagten werden als Minderbelastete, 77,2 Prozent als Mitläufer und drei Prozent als „unbelastet“ eingestuft. Allerdings werden insgesamt 81,5 Prozent (777.372) aller Verfahren wegen Amnestie oder aus anderen Gründen eingestellt.
(CP)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Einrichtung von mehr als 100 Spruchkammern zur Entnazifizierung, 15. Juni 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3543> (Stand: 15.6.2023)
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