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Notverordnung setzt demokratische Grundrechte außer Kraft, 4. Februar 1933

Mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“, die nur fünf Tage nach der Ernennung Adolf Hitlers (1889–1945) zum Reichskanzler im Reichsgesetzblatt verkündet wird, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um öffentliche politische Versammlungen und Aufzüge zu verbieten, Zeitungen zu beschlagnahmen und Sammlungen zu politischen Zwecken zu veranstalten. Mit der Anordnung kann sich der neue Reichsinnenminister auch über die Kompetenzen der Landesregierungen hinwegsetzen. Mit dieser sogenannten Notverordnung sind wesentliche demokratische Grundrechte im ganzen Reich außer Kraft gesetzt. Mit der Verhaftung von Kommunisten und den Verboten sozialdemokratischer und kommunistischer Zeitungen beginnen die Repressionsmaßnahmen gegen die politische Opposition.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
  • Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 35 f.
Empfohlene Zitierweise
„Notverordnung setzt demokratische Grundrechte außer Kraft, 4. Februar 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1650> (Stand: 4.2.2023)
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