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Verabschiedung eines neuen Volksschulgesetzes durch den Darmstädter Landtag, 25. Oktober 1921

Der Landtag des Volksstaats Hessen in Darmstadt verabschiedet nach mehrjähriger Vorbereitung ein neues Volksschulgesetz, das den Weg zu einer demokratischen Neuordnung des Schulwesens freigibt.

Darin ist unter anderem vorgesehen, das[s] eine öffentliche Volksschule zu errichten ist, wenn in einer Gemeinde 30 schulpflichtige Kinder vorhanden sind (Art. 2, Abs. 1). Ferner schreibt es eine Obergrenze bei den Volksschulklassenstärken vor (max. 50 Schülerinnen und Schüler) und enthält Bestimmungen zur Akademisierung der Lehrerausbildung durch die Schaffung von „Lehrerfachbildungsanstalten“. Der neu geschaffene Landesschulrat soll seine Arbeit unter Mitwirkung der Eltern verrichten.

Insbesondere schafft das Volksschulgesetz als Erneuerung und Erweiterung des bislang gültigen hessischen Schulgesetzes vom 16. Juni 18741 die Grundlagen für den Aufbau des modernen Berufsschulwesens. Die mit dem Gesetz von 1874 geschaffenen Fortbildungsschulen werden zu schulgeldfreien staatlichen Einrichtungen für männliche und weibliche Jugendliche […], die einer erweiterten Fach- und Allgemeinbildung dienen sollen. Gleichzeitig werden die Fortbildungsschulen (Berufsschulen) mit der Volksschule zu einer gemeinsamen Schuleinheit zusammengefasst und nach Berufsgruppen gegliedert.2 Alle in einem Lehrverhältnis stehenden Jungen und Mädchen werden zum Besuch der Fortbildungsschule (Berufsschule) verpflichtet. Die von hauptamtlichen Lehrkräften getragene Berufsschulpflicht beträgt sechs bis zehn Stunden wöchentlich. Die auf diesem Wege geschaffene theoretische Ergänzung der praktischen Berufsausbildung wird von Handel und Handwerk, Industrie und Hauswirtschaft begrüßt und anerkannt. Das neue Volksschulgesetz tritt mit Wirkung zum 1. April 1922 in Kraft.
(KU)


  1. Bereits 1874 wurde der Besuch der Pflicht-Fortbildungsschule gesetzlich vorgeschrieben. Der Unterricht fand in den Wintermonaten an zwei bis drei Wochentagen in den Abendstunden statt und wurde von Volksschullehrern erteilt.
  2. Fachklassen bestehen zum Beispiel für Kaufleute, Friseure, Elektriker, Metallarbeiter, Bauhandwerker, Bäcker und Metzger.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung eines neuen Volksschulgesetzes durch den Darmstädter Landtag, 25. Oktober 1921“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/548> (Stand: 25.10.2021)
Ereignisse im September 1921 | Oktober 1921 | November 1921
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