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Boykott jüdischer Geschäfte, Anwälte und Ärzte, 1. April 1933

Trotz ausländischer Proteste beginnt überall im Reich um 10 Uhr der von der NSDAP, vor allem von der SA organisierte Boykott gegen jüdische Geschäfte, Anwälte und Ärzte. Propagandaminister Joseph Goebbels (1897–1945) kündigt vor der Presse an, dass dieser Boykott am Abend bis zum 5. April 10 Uhr ausgesetzt werde. Der preußische Justizminister legt allen jüdischen Richtern das Einreichen eines Urlaubsgesuchs nahe, alle jüdischen Staatsanwälte und Strafvollzugsbeamten werden von ihm beurlaubt. Die Tätigkeit jüdischer Rechtsanwälte wird beschränkt. Im Schulbereich und im Bereich der Ärzte treten entsprechende Anweisungen in Kraft. Das rituelle Schächten der Schlachttiere nach jüdischem Brauch wird im ganzen Reich ab sofort untersagt.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Boykott jüdischer Geschäfte, Anwälte und Ärzte, 1. April 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/717> (Stand: 22.3.2019)
Ereignisse im März 1933 | April 1933 | Mai 1933
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