Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1368 Januar 18

Vereinbarung wegen des Landfriedens zwischen Mainz, Thüringen und Hessen

Regest-Nr. 996

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Gleichzeitig urkundliche Aufzeichnung auf Papier (Ez sint ..): Staatsarchiv Marburg, Verträge mit Mainz.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, Nr. 2364, S. 536.
Regest
An diesem Tage sind die Landrichter und Freunde des Erzbischofs von Mainz, des Landgrafen von Thüringen und des Landgrafen von Hessen zu Hofgeismar bei einander gewesen um des Landfriedens willen. Bei den gegenwärtigen Zeitläuften dünkt sie nichts besser, als daß diese Herren am 5. März (uff den andern sontag in der fasten mit namen den man nennit zu^e latyne Reminiscere schirist komende) in Alsfeld zusammenkommen, um sich zu bereden und für die Festigung des Landfriedens zu sorgen. Sollte das nicht geschehen, so hat man ihrer Meinung nach nichts anderes zu gewärtigen, als daß der Landfriede von selbst zu besten aufhört (abe gehe von yme selbis). Ferner sind sie übereingekommen, die Herren sollten veranlassen, daß den Landfriedensbrechern in ihren Schlössern, Landen, Gerichten und Gebieten kein Geleite gewährt werden und daß man ihnen auch nichts verkaufen oder in anderer Weise Unterstützung geben (zulegunge tu^en) solle.
D. die Prisce virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Mainz, Erzstift, Landrichter · Mainz, Erzstift, Freunde · Thüringen, Landgrafen, Freunde · Hofgeismar · Alsfeld

Sachbegriffe

Landfrieden · Landfriedensbrecher · Burgen · Gerichte · Geleit · Landrichter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 996 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/996> (Stand: 19.04.2024)