Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1479 August 5

Beschwerden einiger Antoniter aus Tempzin

Regest-Nr. 9951

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Schwerin, Urkunden Kloster Tempzin, Nr. 163.
Stückbeschreibung: Lateinisch, Pergament. Notariatsinstrument des Nikolaus Michaelis, Lübecker Kleriker, von kaiserlicher Autorität öffentlicher Notar, der das in seiner durch andere Geschäfte verursachte Abwesenheit von einem anderen geschriebene Instrument unterschrieben, in diese öffentliche Form gebracht und mit seinen gewöhnlichen Zeichen, Namen und Zunamen signiert und bekräftigt hat. Notariatszeichen unten links aufgezeichnet.
Drucke: Lisch, Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 15, 1850, S. 214-222.
Regesten: Ebel, Grünberg in Oberhessen, S. 51-54; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 332-337 Nr. 496.
Regest
Antoniterhaus Tempzin. - In Gegenwart des öffentlichen Notars und der hierzu bestellten, untengenannten Zeugen standen die ehrsamen und geistlichen Männer, die Herren Johannes Brand, Johannes Hagenouwe, Henning Ro^epke, Eberhard Everhardi, Johannes Du^ele, Bartold Ponnyk und Johannes Molre, Brüder des gen. Hauses St. Antonii in Tempzin, und legten mit Beschwerde folgendes dar, wie sie es häufig aus Erzählungen wahrhafter Leute und dem Zeugnis vertrauenswürdiger Personen, auch aus dem öffentlichen Gerede und gleicher Weise aus Schriften und öffentlichen Dokumenten erfahren hätten:
Vor langer Zeit, im Jahr 1222, Als Bischof Brunward II. von Schwerin lebte, sind Brüder eines entsprechenden Hauses des gen. St. Antonius von der Stadt Grünberg (Gronenberch) desselben Ordens in der Mainzer Diözese wegen der besonderen Verehrung, die der Bischof mit seinem Kapitel und den Fürsten des Landes Mecklenburg (Manopolensis) zu diesem Heiligen hegte, in das Land und die Diözese, um für den Heiligen Almosen zu erbitten und zu sammeln und für den Nutzen der Armen und Kranken des Hospitals in der Diözese Vienne zu verwenden, erstmals zugelassen worden. Als sie das eine gewisse Zahl von Jahren durchgeführt hatten, haben die genannten Fürsten und Herzöge von Mecklenburg, da die Brüder bzw. Boten des Hauses St. Antonii in Grünberg wegen der überaus großen Entfernung zwischen den genannten Ländern und ihrem Haus nach durchgeführtem Sammelgeschäft (negotio) nie bequem zu ihren eigenen Gütern zurückkehren konnten, aus Frömmigkeit und noch weiterer Verehrung einen bestimmten Ort mit seinen Besitzungen, Äckern, Feldern, Wäldern, Mühlen, Wassern, Weiden und anderem Zubehör in dem genannten Land Mecklenburg, wo die Wunder des genannten Heiligen häufig erglänzten und im Volk glänzen, auf Deutsch (vulgariter) Tempzin genannt, denselben Brüdern mit allen Rechten und allem Zubehör als ewige Schenkung einhellig nach reiflicher Überlegung zu dem Zweck gegeben und angewiesen, daß die genannten Brüder bzw. Boten oder ihr von seinen Oberen dahingeschickter und sich dort aufhaltender Präzeptor aus den dort zu sammelnden und einzunehmenden Pachten und Früchten und anderen geschenkten Almosen und ihnen in dem genannten Land gemachten Stiftungen, insbesondere aus denen, die durch ihre größere Pension über die Bedürfnisse des Lebens hinaus bleiben, zu Ehren des genannten Heiligen und seines Ordens und zur Vermehrung des Gottesdienstes eine steinerne Kirche oder Kapelle mit Wohnhäusern für die zelebrierenden Priester und andere Notwendigkeiten bauen oder bauen lassen und im Gottesdienst dienen lassen sollten, was sie zu tun versprachen, so gut sie es nach ihren Regeln, Statuten und Gewohnheit ihrer Religion und ihres Ordens tun könnten.
Dennoch haben Brüder und Präzeptoren, die von ihrem Oberen in Grünberg nach dem Haus in Tempzin nacheinander geschickt wurden, von dem obgenannten Jahr oder wenigstens von der Zeit der Übertragung des Ortes an bis etwa zum Jahr 1390, der eine nach dem anderen, die eingenommenen Pachten, Almosen, Schenkungen, Sammelergebnisse (questibus), Legate und anderen Kollekten mit sich fortgeführt und entfremdet, sind von dem genannten Ort (Tempzin) zurückgegangen (nach Grünberg), haben sie eingestrichen (inbursarunt), für den Nutzen des Hauses in Grünberg oder ihren eigenen verwendet und davon kaum eine hölzerne Kapelle mit einigen Wohngebäuden aus Furcht vor den genannten Herren Fürsten hingestellt und bauen lassen, die Pachten, Früchte und jährliche Zinsen aber mit anderen notwendigen Sachen, die Opfer und anderen Schenkungen und Legate in einer unbegrenzten Summe Geldes mehr als 140 Jahre lang aus dem Land Mecklenburg in der Diözese Schwerin bis in das Land Hessen und die Stadt Grünberg in der Diözese Mainz fortgebracht und dort zu Schätzen angehäuft.
Schließlich wurde etwa um das Jahr 1390 ein Peter Barlonis, wie es aus den genannten Berichten, der Erzählung, öffentlichen Schriften und Dokumenten die genannten Brüder erfahren zu haben versicherten, geschickt und abgeordnet (1). Dieser wollte den Wunsch der Fürsten zu Ehren des heiligen Antonius erfüllen und begann, eine neue Kirche bzw. steinerne Kapelle zu bauen, vollendete sie und stellte das genannte Haus zu Tempzin in seinen Gebäuden, und was an Notwendigem mangelte, soweit er es vermochte, wieder her. Er begann, die kanonischen Stunden dort zu singen und einzuhalten, vermehrte den Gottesdienst und ließ die Vigilien der Toten mit Messen und Gebeten zum Heil der Christenseelen, insbesondere derjenigen, die zu Lebzeiten zur Bruderschaft des genannten Heiligen gehörten, singen, einhalten und beachten. Damit diese begonnenen Werke sowohl in Gebäuden wie in Gebeten nach seinem Tod auf ewig erhalten blieben, erlangte dieser Präzeptor von dem verstorbenen Papst Johannes XXIII. ein gewisses Privileg über die Wahl der Brüder (privilegium creationis fratrum), kraft dessen er die Brüder wählte, von denen er gewisse in das Land Holstein (Holtzacie) und die Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen (Dacie, Swecie et Norwegie) schickte, wo jene in gleicher Weise mit Unterstützung Gottes, des genannten Heiligen und ihres genannten Präzeptors ein anderes Haus St. Antonii in Mohrkirchen (Mo^erkerke) neu erbauten und einrichteten. Andere Brüder behielt er bei sich, die mit ihm das Vorgenannte befolgten und es andere befolgen ließen. Dieser vollbrachte bei dem genannten Haus St. Antonii in Tempzin viel Gutes und regierte ungefähr 30 Jahre. Nachdem er mit den von ihm gemäß dem Privileg gewählten Brüdern gestorben war, kamen ungefähr um das Jahr 1420 (2) zwei andere Präzeptoren, nämlich Heinrich Schlitz (Henricus Slitzen) und Johannes Marburg (3), die dem Haus Tempzin noch schwereren Schaden zufügten, als es früher geschehen war. Sie versuchten es zugrunde zu richten, nahmen von Städten und benachbarten Orten der Umgebung auf das Haus Pensionen und jährliche Zinsen auf und gaben darüber für sich und ihre Nachfolger besiegelte Urkunden, gingen von den Gottesdienste, kanonischen Stunden, Vigilien der Toten und anderen genannten Diensten ab und ließen es andere genauso tun, wobei sie nichts interessierte als das Geld. Der erste war Heinrich Schlitz, der, nachdem er einen nicht geringen Schatz, der in einer Lade verschlossen war, gesammelt hatte, zurückkehrte und die dem Hause zustehenden Urkunden und Rechtstitel, insbesondere aber das genannte privilegium creationis fratrum heimlich an sich nahm und mit dem genannten Schatz mit sich (nach Grünberg) fortschleppte (asportavit). Darauf sammelte der an Heinrichs Stelle (4) gekommene Johannes Marburg auf ähnliche Weise, häufte Schätze auf, lieh Geld gegen jährliche Zinsen auf das genannte Haus Tempzin und verschuldete es dadurch, siegelte Urkunden darüber und verpflichtete sich und seine Nachfolger zu so vielen Schulden, daß er als keine Hoffnung auf Erleichterung oder darauf, noch mehr zu sammeln oder einzustreichen, bestand, nachdem das Öl ausgeschüttet war, eine unzählbare Geldmenge und einen Schatz in der Absicht zurückzutreten zusammenraffte, und einem vermögenden Mann, dem verstorbenen Heinrich Hagenow (Hagenouwe), damals Hofoffizial der Propstei Schwerin, einem Mann, der genug an Gütern und Pfründen (beneficiis) besaß, stillschweigend und ohne Erwähnung der durch seinen Vorgänger und ihn eingegangenen Schulden so günstige Bedingungen vorgaukelte (tam dulcia propinavit), daß dieser vom Offizialat und von fünf Pfründen, die er besaß, zurücktrat, in diesen Orden eintrat, sich und das Seine dem heiligen Antonius auf ewig schenkte und in der Präzeptorei des Hauses St. Antonii, nachdem Johannes sie freiwillig in die Hände seines Oberen resigniert und dieser seine Zustimmung gegeben hatte, nachfolgte. Der genannte Johannes Marburg zog mit den zusammengesammelten Schatz, soviel ein Mensch tragen konnte, den in einem - unterwegs einmal verlorenen und wiedergefundenen Ledersack - verschlossen hatte, wie es von Glaubwürdigen berichtet wurde, vor dem Zinszahlungstermin zurück auf seine Eigengüter. Als dann der Termin herankam, mußte der neue Präzeptor Heinrich Hagenow, als er aufgefordert wurde, den Urkunden seiner Vorgänger Genüge tun, anfangs aus seinen eigenen Gütern bezahlen; und als er glaubte, alle befriedigt und allen Gläubigern dieses Jahres Schranken auferlegt zu haben, war er erst am Anfang der Zahlung und mit mehr als 30000 rheinischen Gulden verschuldet. Und als er nichts mehr zum Bezahlen hatte und ihn zahlloses Volk bestürmte und mit Klagen sich beschwerte, wurde Heinrich schließlich mit seinen Priestern und Boten von den Städten Lübeck, Schwerin, Rostock, Wismar und anderen verschiedenen Orten unter Verordnung gestellt (prescriptus), vom Stationieren und Almosensammeln des genannten Heiligen ausgeschlossen (a stacione et negocio dicti sancti suspensus), zurückgewiesen, der Wagen, Pferde, Güter und anderer Güter beraubt, mit Bütteln und Dienern der Städte angegriffen, festgehalten, verbannt (relegatus) und mit anderen Beschwerungen, welche Heinrich, seinen Priestern und Brüdern zur Beeinträchtigung der krichlichen Freiheit, zum Schaden für die Religion und zum Skandal gereichten, heimgesucht, wie dies allgemein bekannt und vielen Herzögen und Fürsten des Landes Mecklenburg, der Herzogtümer Holstein, Sachsen und Pommern und der Länder Slawiens und Stargards und den Bischöfen, Kapiteln, Bürgermeistern, Ratsleuten (proconsulibus, consulibus), Städten und Gemeinden dieser Länder und anderer Orte und anderen öffentlichen Dokumenten deutlich ist. Doch als durch das unermüdliche Bemühen Heinrichs, der dort ungefähr 34 Jahre saß, mit Gottes und des Heiligen Hilfe und der Unterstützung anderer guter Christenmenschen das genannte Haus in seinen Gebäuden innerhalb dieser Zeit einigermaßen wiederhergestellt und die Schuldsumme von 30000 auf ungefähr 7000 rheinische Gulden gemindert, er dafür gesorgt hatte, daß die päpstlichen Privilegien und besonders das von Peter Barlonis erlangte und von Heinrich Schlitz entfremdete privilegium creationis fratrum bei der römischen Kurie aus den Registern neu ausgestellt wurden, wählte er gemäß diesem die genannten Brüder, nahm den Gottesdienst und die kanonischen Horen mit den Vigilien der Toten, die zu singen lange unterlassen worden war, wieder auf, vermehrte sie und restaurierte die Gebäude. Nach Heinrichs Tod, um das Jahr 1474 wurde der jetzige Präzeptor Gerhard Schütte (Schutte), ein einfacher Mann ohne Tücke, auf Beschluß der Brüder zu dem inzwischen verstorbenen damaligen Präzeptor Konrad Angersbach als seinem Oberen geschickt, um die kanonische Einsetzung zu erlangen. Er ist auch von ihm rechtmäßig eingesetzt worden und hat, nachdem er Besitz des genannten Hauses Tempzin gefolgt war, dort ungefähr zwei Jahre bzw. genauer bis zum Ankunftstag eines Girinus Martini (5), des jetzigen neuen Präzeptors in Grünberg gesessen. Dieser erschien, als die genannten Brüder beim Almosensammeln des genannten Heiligen (abwesend) waren, im Haus Tempzin zur Visitation und brachte, wie man sagt, Schütte unter Androhung des Bannes dazu, daß er sich von ihm erneut wählen, die Wahl feierlich bestätigen und nach Widerruf der ersten Einsetzung sich zum zweiten Mal in das Haus Tempzin einsetzen ließ, ja sogar, was noch schlimmer war, dieses auf das falsche und listige Betreiben des Girinus in dessen Hände resignierte, worauf es Girinus zum Nachteil Schüttes seinem Bruder Gerhard Martini übertrug und auch noch 300 rheinische Gulden oder mehr, die Schütte zu Lübeck und anderswo zum großen Schaden des Hauses Tempzin leihen mußte, als Subsidium für die Visitation abverlangte und damit das Haus schwer belastete und besteuerte. Schließlich nahm er das von Heinrich Hagenow aus den Registern beschaffte Transsumpt des Privilegiums creationis mit der Urkunde über Schüttes erste Einsetzung und anderen Urkunden und Rechtstiteln für das Haus Tempzin im Ganzen mit sich fort, zum nicht geringen Schaden und Nachteil der Brüder und ihres Hauses (6).
Damit es Präzeptor und Brüdern nicht an der Menge der Bestätigungen mangelte, führten sie zur ewigen Erinnerung der Vorgänge und der Wahrheit und zu dem Zweck, daß dadurch das Recht, die Gerechtigkeit und Wahrheit nicht zugrunde gehen, sondern bewahrt werden, die ehrwürdigen und ehrbaren Männer, die Herren Nikolaus Cummerouwe, Propst an Neukloster und Thesaurar, Dietrich Knolle, Kollegiatskanoniker zu Güstrow in der Diözese Cammin, Bernhard Kolbouwe, Pleban an St. Georg zu Parchim, Heinrich Mo^egeko^ep, ewiger Vikar der Städte und Pfarrkirchen Brüel und Bibow, und Bartold Bornehovet, Bürgermeister (proconsul) zu Schwerin, Männer durchweg reifen Alters und ausreichender Güter, löblichen Lebens und ehrbaren Umgangs, um deren Tod sie aus wahren und offenkundigen Gründen fürchteten, die von der Wahrheit des Vorgesagten und von einem Teil davon eine gewisse Kenntnis hatten, nacheinander in Gegenwart des öffentlichen Notars als authentischer Person und den untengenannten Zeugen zum Zeugnis der Wahrheit vor. Diese sagten unter Eid auf Befragen, daß sie teils gesehen, teils durch öffentliches Gerede genügend erfahren hätten, es für sie teils auch als wahr feststehe, daß die aus Grünberg geschickten Präzeptoren die genannten Schulden gemacht hätten. Sie seien zum Teil dabei gewesen, insbesondere hätten sie den Präzeptoren Johannes Marburg und Heinrich Hagenow in ihrer Jugend gedient und seien damals Priester und Boten des Hauses Tempzin in ihren und des Hauses Almosensammlungen (negociis) geritten, seien wegen der von jenen Grünbergern nacheinander gemachten Schulden in eigener Person gefangen genommen, der Pferde und Wagen beraubt, festgehalten und vom Stationieren ausgeschlossen worden. Sie bestätigen auch die erwähnten Unrechtmäßigkeiten des Girinus gegenüber dem Präzeptor Schütte. Über dies alles haben die genannten Brüder den Notar dieses vorliegende Instrument anzufertigen gebeten.
Zeugen die ehrbaren und "bescheidenen" (discreti) Männer Johannes Hake(n), Priester, Matthias Severini, Kleriker, Nikolaus Rader und Heinrich Everdes, Laien, der Lübecker und Schweriner Diözese.
Acta sunt hec. A., indictione, die, mense, pontificatu, hora et loco quibus supra.

Wortlaut der Datierung

A. a. nativitate 1479, indictione duodecima, die vero quinta mensis augusti, im 8. Pontifikatsjahr des Papstes Sixtus IV., hora tertiarum vel quasi, in domo sancti Anthonii in Tempzin Zwerinensis diocesis.

Weitere Informationen

(1) Peter Propst oder Berlonis war zuvor Antoniterbruder in Grünberg und blieb dies auch als Tempziner Präzeptor. In Grünberger Urkunden wird er tatsächlich erstmals Ende 1390(?) als Präzeptor von Tempzin bezeichnet.
(2) Heinrich Schlitz wurde schon 1419 Präzeptor in Tempzin. Nach seinem Tausch von 1429 lät er sich bis 1433 als Präzeptor in Grünberg nachweisen; 1437 war er dann Kastenmeister in Roßdorf.
(3) Wahrscheinlich eine Verwechslung mit Tilmann Marburg(er), da sich ein Johannes Marburg abgesehen von Hagenows Ernennungsurkunde von 1444 nirgends nachweisen läßt, so daß der mögliche Fehler vermutlich auf diese Urkunde zurückgeht.
(4) Heinrich Schlitz, bisher Präzeptor in Tempzin, und Tilmann Marburg, bisher Präzeptor in Grünberg, tauschten 1429 ihre Präzeptorien. Ein Tilmann Marburg lebte noch 1453 offenbar im Grünberger Antoniterhaus, während sich ein Johann Marburg dort nicht nachweisen läßt.
(5) Girinus Martini folgte in Grünberg auf den 1477 April 17 gestorbenen Konrad Angersbach Ende April desselben Jahres. Die erste Einsetzung Schüttes fand wohl 1475 statt.
(6) Die Ernennung Gerhard Martinis wurde 1478 Oktober 26 von Abt Johannes zu Saint-Antoine bestätigt (beglaubigte Abschrift = StA Schwerin, Urkunden Kloster Tempzin, Nr. 160a1). 1479 Mai 22 luden dann Abt und Generalkapitel von St.-Antoine, bei denen sich der frühere Präzeptor Gerhard Schütte beklagt hatte, er sei vom Generalpräzeptor Girinus Martini widerrechtlich und betrügerisch zum Rücktritt zugunsten von Girinus Bruder Gerhard Martini bewogen worden, den Gerhard und seine Widersacher zur Untersuchung und Entscheidung der Angelegenheit in die Abtei nach St.-Antoine ein (Ausfertigung, Pergament, latein., ebd. Nr. 162b). Am selben Tag beauftragten sie die für die germanische Nation bestellten Antonitervisitatoren Johannes de Collkick, Generalpräzeptor in Roßdorf und Höchst, und Franciscus Thozelli, Generalpräzeptor von Sainte-Croix (sancte Crucis), die von Schütte und den Brüdern in Tempzin gegen den Generalpräzeptor in Grünberg erhobenen Vorwürfe zu untersuchen (Ausfertigung wie die vorige, ebd. Nr. 162a). Durch zwei weitere Urkunden von 1480 Mai 18 wurde die erzwungene Resignation Schüttes aufgehoben und dem Generalpräzeptor befohlen, die widerrechtlich bei der Visitation verlangten 300 Gulden zu erstatten (2 Ausfertigungen, latein., Pergament, ebd. Nr. 162b = Transfix an der Urkunde von 1479 Mai 22 und Nr. 165). Überliefert ist schließlich die Abschrift des Supplik des Gerhard Martini, Dr. beider Rechte und Kanoniker des Klosters St. Antonii zu St.-Antoine, an den Papst, datum Rome apud sanctum Petrum, idus novembris anno nono (1479 November 13), in der er um die Provision auf die durch Resignation des Gerhard Schütte vakant gewordene Präzeptorei Tempzin, deren Einkünfte nach allgemeiner Schätzung 400 Goldgulden der Kammer nicht überstiegen, bat (von dem Kleriker und Notar Wilke Meyloff beglaubigte Abschrift, latein., Papier, ohne Datum, ebd. Nr. 160a4).

Nachweise

Aussteller

Michaelis, Nikolaus, Notar

Zeugen

Haken, Johannes, Priester · Severini, Matthias, Kleriker · Rader, Nikolaus · Everdes, Heinrich · Marburg, Tilmann, Präzeptor in Tempzin · Saint-Antoine, Äbte, Johannes · Collik, Johann von, Präzeptor der Antoniter in Höchst · Thozelli, Franciscus, Generalpräzeptor von Sainte-Croix · Meyloff, Wilke, Notar

Weitere Personen

Brand, Johannes, Antoniter in Tempzin · Hagenau, Johannes, Antoniter in Tempzin · Ro^epke, Henning, Antoniter in Tempzin · Everhardi, Eberhard, Antoniter in Tempzin · Du^ele, Johannes, Antoniter in Tempzin · Ponnyk, Bartold, Antoniter in Tempzin · Molre, Johannes, Antoniter in Tempzin · Schwerin, Bischöfe, Brunward II. · Barlonis, Peter, Präzeptor in Tempzin · Johannes XXIII., Papst · Schlitz, Heinrich [III.] von · Marburg, Johannes, Präzeptor in Tempzin · Hagenau, Heinrich, Präzeptor in Tempzin · Schütte, Gerhard, Präzeptor in Tempzin · Angersbach, Konrad, Präzeptor der Antoniter in Grünberg · Martini, Girinus, Antoniter in Grünberg · Martini, Gerhard, Präzeptor in Tempzin · Cummerouwe, Nikolaus, Propst und Thesaurar am Neukloster · Knolle, Dietrich, Kollegiatkanoniker in Güstrow · Kolbouwe, Bernhard, Pleban an St. Georg in Parchim · Mo^egeko^ep, Heinrich, Vikar an der Pfarrkirche in Brüel und Bibow · Bornehovet, Bartold, Bürgermeister in Schwerin

Weitere Orte

Tempzin (Amt Sternberger Seenlandschaft/Lkr.Ludwigslust-Parchim/Mecklenburg-Vorpommern), Kloster · Grünberg (Lkr. Gießen), Kloster · Mainz (Rheinland-Pfalz) · Mecklenburg · Vienne (Dép. Isière/Frankreich) · Holstein · Dänemark · Schweden · Norwegen · Mohrkirchen (Kr. Schleswig-Flensburg/Schleswig-Holstein), Kloster · Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), Kloster · Lübeck (Schleswig-Holstein) · Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) · Wismar (Lkr. Nordwestmecklenburg(Mecklenburg-Vorpommern) · Sachsen · Pommern · Stargard (Lkr. Mecklenburgische Seenplatte/Mecklenburg-Vorpommern) · Slawien · Güstrow (Lkr. Rostock/Mecklenburg-Vormpommern) · Cammin (Lkr. Rostock/Mecklenburg-Vorpommern) · Parchim (Lkr. Ludwigslust-Parchim/Mecklenburg-Vorpommern) · Brüel (Lkr. Ludwigslust-Parchim/Mecklenburg-Vormpommern) · Bibow (Lkr. Nordwestmecklenburg/Mecklenburg-Vorpommern) · Roßdorf (Main-Kinzig-Kreis) · Saint-Antoine-l'Abbaye (Dép. Isière/Frankreich) · Höchst (Stadt Frankfurt a.M.), Kloster

Sachbegriffe

Klöster · Mönche, Antoniter · Klöster, Gründung von · Klöster, Ausstattung von · Päpste · Notare, öffentliche · Bischöfe · Orden · Diözesen · Almosen, Sammeln von · Äcker · Felder · Wälder · Mühlen · Wasser · Weiden · Wundertaten, von Heiligen · Boten · Stiftungen · Pensionen · Kirchen, Bau von · Kapellen · Priester · Präzeptoren · Pachten · Schenkungen · Seelmessen · Legaten · Einnahmen, Unterschlagen von · Verwaltungen, Mißwirtschaft in · Früchte · Zinsen, jährliche · Gottesdienstordnungen, Wiederherstellen von · Privilegien, päpstliche · Königreiche · Schulden · Darlehen, ohne Sicherheiten · Urkunden, Diebstahl von · Schätze, Anhäufen von · Hofoffiziale · Propsteien · Pfründe · Klöster, Eintritt in · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Pferde, Diebstahl von · Kapitel · Bürgermeister · Räte · Urkunden, Neuausstellung aus Registern · Präzeptoren, Wechsel von · Kirchenstrafen, Androhen von · Zeugenaussagen, schriftliche · Kollegiatskanoniker · Pfarrkirchen · Eide · Zeugenaussagen, beeidete · Kastenmeister · Klöster, Ämter in · Äbte · Klagen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9951 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9951> (Stand: 18.04.2024)