Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1478 Oktober 19

Weiterer Briefwechsel wegen des Rechtsstreits des Heinrich Liblar

Regest-Nr. 9919

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 19.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 98 Nr. 246.
Regest
Köln an Landgraf Heinrich: er hat geantwortet, wie Kraft von Wolfsbach und andere ihm dessen Sache dargestellt haben, müsse er annehmen, Köln sei nicht gründlich unterrichtet; auch habe Kraft seinen Bürgereid "Samstag vor Jacobi" (Juli 18) aufgeschrieben und erst über 8 Tage später, "Dienstag nach Pantaleonis" (August 4), sei der Kommer (in Marburg) erfolgt; - in Krafts Brief steht jedoch "Samstag St. Jacobs Abend" (Juli 25) und der Kommer muß Dienstags St. Pantaleons Tag (Juli 28) oder Montags zuvor (Juli 27) erfolgt sein, denn schon Mittwoch nach Pantaleonis (Juli 29) abends ist Heinrich Liblar klagend nach Köln gekommen, während Krafts Brief dort eingeliefert worden ist - und hierauf kommt es allein an - erst Freitag letzten Tag im Juli (Juli 31); bittet wiederum, die Parteien nach Köln zu weisen, wo auch zunächst gütliche Beilegung versucht werden soll; Kraft soll sogar, dem Landgrafen zu Ehren, Geleit erhalten.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Wolfsbach, Kraft von · Liblar, Heinrich

Weitere Orte

Marburg · Köln

Sachbegriffe

Bürgereide, Aufsagen von · Hilfe, juristische · Gerichtsprivilegien · Gerichtsorte, Streit über · Einungen, gütliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9919 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9919> (Stand: 19.04.2024)