Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1478 April 20

Heinrich Mosbach wird Amtmann in Reinheim

Regest-Nr. 9905

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Inseriert in der Gegenurkund Staatsarchiv Marburg, Bestallungen. Das Siegel Mosbachs zeigt eine Hirschstange im Schilde.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1663 Nr. 5966.
Regest
Landgraf Heinrich von Hessen bestellt seinen Amtmann und Diener Heinrich Mosbach wegen der ihm bisher geleisteten und noch zu leistenden treuen Dienste auf Lebenszeit zum Amtmann in Reinheim, vorausgesetzt, daß Landgraf Heinrichs Schwiegervater Graf Philipp von Katzenelnbogen bei seinem Tod keine ehelichen Söhne hinterläßt. Mosbach soll das Amt und die dazugehörigen Untersassen und Hörigen nach bestem Vermögen schützen und verteidigen und gleiches Recht walten lassen. Er soll dem Landgrafen und nach dessen Tode seinen Erben mit diesem Amte dienen und gehorsam sein, wie es ein getreuer Amtmann seinem Herrn schuldig ist und wie er es dem Landgrafen beschworen hat. Für seine Dienste erhält Mosbach alle jährlich zu Reinheim fälligen Gelder, muß jedoch alle Männer und Burgmannen, die Anweisungen darauf haben, davon bezahlen.
Siegel des Ausstellers.
Geben uff Montag nach dem sontag Cantate 1478.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Mosbach, Heinrich [I.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Reinheim, Amtmänner · Katzenelnbogen, Grafen

Sachbegriffe

Amtmänner · Diener · Dienste, Lohn für · Schwiegerväter · Söhne, eheliche · Erben, eheliche · Hörige · Untersassen · Ämter · Rechte, Garantie alter · Burgmannen · Ämter, Einkünfte aus

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9905 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9905> (Stand: 16.04.2024)