Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1477 April 29

Einsetzung eines neuen Präzeptors der Antoniter in Grünberg

Regest-Nr. 9876

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg (vormals Antoniter, Grünberg. Provinienz und Signatur Hessen. Rundsiegel anhängend, grünes Wachs in nat. Schüssel.
Drucke: Kuchenbecker, Analecta 2, S. 292 f. (nicht ganz vollständig); Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1 II Beil., S. 20 Nr. 158; Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter, Beil. S. 15 Nr. 20.
Regesten: Wagner, Die geistlichen Stifte 1, S. 15; Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2501; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 325 f. Nr. 488.
Regest
Girinius (Gyrinus) Martini, der nach dem Tod des bisherigen Präzeptors und Gebieters des Gotteshauses St. Antonii zu Grünberg (Gron-), Konrad Angersbach, durch Vorsehung des Papstes und seines Herrn und Obersten, des Abts zu Vienne (Vyenne), dem genannten Haus als Präzeptor und Gebieter gegeben und zugeordnet worden ist, nimmt mit Bewilligung und Bestätigung Landgraf Heinrichs (III.) zu Hessen, dem als Fürsten des Landes nach altem, löblichen Herkommen diese Zustimmung und Konfirmation zusteht, dieses an und sagt dem Landgrafen zu, keinen geistlichen oder weltlichen Welschen (walen), daß er im Gotteshaus bleibe, herzuziehen, aufzunehmen oder hieneinkommen zu lassen, keinem Welschen ein Stipendium, Benefizium noch Kleidung (vestiarium) zu geben, sondern es damit zu halten, wie es bisher geschehen ist. Er soll und will als Präzeptor im Hause zu Grünberg persönlich residieren, niemand an seine Statt dahin setzen, nicht abwesend sein, auch dieses Amt keinem resignieren, das Haus St. Antonii, auch dessen Brüder und Einwohner bei altem Herkommen, rechten Privilegien und guter, löblicher Gewohnheit lassen und behalten, ihnen keine Veränderung und Neuerung in keiner Weise dagegen machen, dem Landgrafen und dessen Erben als Fürsten des Landes gehorsam und "gewärtig" sein, auch den Herren und Brüdern des Hauses zu Zeiten auf ihr Ansuchen (gesynnen) von des Hauses Reisen, Fahrten, Renten, Gütern und Gefällen Rechenschaft und Nachweis (bewisunge) ablegen. Da auch der verstorbene Herr Konrad seinen letzten Willen mit Kleinodien und anderem gesetzt und beschieden und das etlichen als Prokuratoren anbefohlen hat, verspricht sein Nachfolger, dies nach Konrads Befehl und Bestellung ausrichten zu lassen, die Prokuratoren nicht zu behindern, sondern ihnen zu helfen, kein spolium zu nehmen, auch niemanden es aus dem Haus nehmen zu lassen, es sei Kleinod, Ornament oder anderes, sondern es im Hause bleiben zu lassen, wie es jetzt da ist oder hernach dahin kommen möchte. Alles dies sagt er seinem gnädigen Herrn (dem Landgrafen) zu.
Siegler: Der Aussteller, der auch unter Umbug eigenhändig unterschrieben hat.
...gegeben ... uff dinstag nach Georii militis et martiris a.d. 1477.
Konrad Angersbach starb 1477 April 17. Sein Grabstein ist im Antoniterkloster noch erhalten, vgl. die Abbildung und Beschreibung bei Walbe, Kunstdenkmäler Gießen 1, S. 181 f. mit Abbildung 192 und bei Küther, S. 168, Abbildung 37.
Nachweise

Weitere Personen

Martini, Girinus, Antoniter in Grünberg · Angersbach, Konrad, Präzeptor der Antoniter in Grünberg · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Grünberg, Antoniter · Vienne, Äbte · Welschland

Sachbegriffe

Präzeptoren, neu eingesetzte · Mönche, Antoniter · Antoniter · Klöster · Päpste · Äbte · Präzeptoren, Wahl von · Präzeptoren, Bestätigen von · Welsche, Ausgrenzen von · Stipendien · Benefizien · Kleidung · Anwesenheitspflichten · Ämter, Weitergabe von · Privilegien · Reisen · Rechenschaftsberichte, Ablegen von · Kleinodien · Testamente · Prokuratore · Ornamente

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9876 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9876> (Stand: 24.04.2024)