Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1476 Juli 22

Klagen Erzbischof Johanns von Köln wegen vorenthaltener Privilegien

Regest-Nr. 9860

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Konzept: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Jülich Berg I, 457.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1642 Nr. 5887.
Regest
Lechenich. - Erzbischof Ruprecht von Köln schreibt dem Erzbischof Johann von Trier, daß er seinem (Erzbischof Ruprechts) Rentmeister und Amtmann zu Linz Diether von Frauenburg geschrieben habe, ihm (Erzbischof Ruprecht) Herberge, Proviant und andere Gerätschaften in seiner Stadt Rhens zu bestellen, da sich seine Vorgänger in der Verpfändung von Rhens das Öffnungsrecht vorbehalten hätten, was Graf Philipp von Katzenelnbogen in seinen Reversen beeidet habe. Daraufhin habe der Schultheiß des Grafen den Rentmeister (abschlägig) geantwortet, wie die beiliegende Antwort zeige. Nun wisse er (Erzbischof Johann) wohl, wie ihm das Seinige wider alle Billigkeit genommen worden sei, doch habe er gleichwohl, um sich friedensbereit zu zeigen, den Tag am Königstuhl angenommen, zumal er von seinen Räten, die er des Friedens willen nach Köln gesandt habe, und von seinen (Erzbischof Johanns) und der anderen Mitkurfürsten und Fürsten Räten unterrichtet worden sei, daß ihm das Herbergsrecht zu Rhens zustehe; doch wisse er sich keinen Rat, wie er gleichwohl Landgraf Hermann die Stadt gönnen solle. Er wolle bei Gott, daß er (Erzbischof Johann) und die anderen Mitkurfürsten und Fürsten den Frieden zustande brächten, damit die an ihm begangenen Übeltaten zur rechtlichen Untersuchung gelangten. Er bitte ihn daher, den Grafen von Katzenelnbogen anzuweisen, daß er (Erzbischof Ruprecht) sich der Stadt und der Herberge darin ohne Schaden des Grafen bedienen könne, wie es seine Vorgänger getan hätten, und den Landgraf Hermann nicht einzulassen, wie es sich laut der Verschreibung gebühre. Geschehe das nicht, so bleibe er des Seinigen beraubt und sei nicht verpflichtet, zu dem Tage zu kommen.
Geven zu Lechenich under unserm siegel uff Montag sant Marien Magdalenen tag a. etc. 76.
Ein gleichlautendes Schreiben ging anscheinend an Erzbischof Diether von Mainz
Nachweise

Weitere Personen

Köln, Erzbischöfe, Ruprecht von der Pfalz · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Frauenburg, Dieter von, Amtmann in Linz · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Weitere Orte

Lechenich · Köln, Erzbischöfe · Trier, Erzbischöfe · Linz, Amtmänner · Rhens · Katzenelnbogen, Grafen · Köln · Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Rentmeister · Amtmänner · Herbergen · Proviant · Verpflegung · Städte · Pfandschaften · Öffnungsrechte · Grafen · Reverse · Schultheiße · Privilegien, vorenthaltene · Schiedstage · Räte · Kurfürsten · Herbergsrechte · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9860 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9860> (Stand: 29.03.2024)