Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1471 August 30

Philipp von Katzenelnbogen weist seiner Schwiegertochter das Wittum an

Regest-Nr. 9673

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1709 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 54⟩, erweitertes Konzept zu 1471 Januar 13.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1568 f. Nr. 5625.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß sein + Vater Graf Johann von Katzenelnbogen und er mit Graf Heinrich von Nassau und Vianden eine Eheberedung geschlossen hat, nach der sein + Sohn Graf Philipp Graf Heinrichs Tochter Ottilie heiraten sollte, was auch geschehen ist. In dieser Eheberedung, von der jede Partei eine besitzt, ist festgesetzt worden, daß Graf Philipp seiner Schwiegertochter Ottilie das Schloß Burgschwalbach als Wohnung und dazu 800 fl. als Wittum und 200 fl. als Morgengabe anweisen soll. Das ist bisher nicht geschehen, obwohl die Eheberedung bestimmt, daß der Graf seiner Schwiegertochter ein Drittel (dru teyll) der Renten und Gülten des Schlosses Burgschwalbach und des Dörsdorfer Gerichtes mit Dörfern, Höfen, Gerichten, Nutzungen, Renten und Gefällen zuteilen soll. Zur Vermeidung ferneren Unfriedens weist er ihr nunmehr die 1000 fl. an, und zwar auf Burg und Ort Burgschwalbach, auf Panrod auf der Heide sowie auf das Dorf und Gericht Dörsdorf mit allen zugehörigen Dörfern und Gerichten, ausgenommen seinen Anteil am Wildbann und den dortigen Diensten. Ferner sollen die zur Grafschaft Katzenelnbogen gehörigen Eigenleute, welche in Eisighofen, Kettenbach, Hausen, Rückershausen und Schiesheim (Schusen) wohnen, zu ihrem Wittum gehören, wobei Gänse, Hühner, Wetten, Brüche, Wildbanne und Fischereien gemäß der Eheberedung nicht mit eingerechnet sind. Die Schöffen haben auf Eid 1 Malter Korn oder 2 Malter Hafer auf 1 fl. und 1 Malter Weizen, alles Limburger Maß, auf 14 Tn. geschätzt.
Der Hof zu Schwalbach trägt jährlich 14 Malter Korn und 9 Malter Hafer, die Mühle 10 Malter Korn, die Gülte dortselbst 20 Malter Korn und 2 Malter Hafer, der Zehnte dortselbst 18 Malter Korn, 8 Malter Hafer und 1/2 Malter Weizen. Zu Mudershausen fallen 2 Malter Korn zu Gülte und dasselbe von Zehnten zu Haenhusen 1 Malter Korn, zu Panrod 5 Malter Hafer, zu Kaltenbach 2 1/2 Simmer Korn, zu Rückershausen 1 Simmer Korn, zu Reckenroth 2 Simmer Korn, zu Berndroth 11 Malter Korn und 7 Malter Hafer, 5 fl. jährlich zu Januar 13, 8 albus Weidegeld daselbst, von der Hobelentschen Gut daselbst 3 albus, aus der dortigen Mühle 4 Malter Korn und zu Meilingen 17 1/2 Malter und 3 Simmer Korn. Die Korngülte hat seit jeher nach Burgschwalbach gehört. Der Wein zu Burg Schwalbach wird auf ein Fuder und dieses auf 6 fl. geschätzt. An Zinsen fallen daselbst 14 fl., an Mai- und Herbstbede zu Schwalbach, Panrod und auf der Aar von den dortigen Hörigen 50 fl., zu Panrod 1 fl. Zins. Da Heu und Schäferei in der Eheberedung nicht mit in die Einkünfte eingeschlossen sind, willl er ihr beides zu Schwalbach zur Besserung ihres Wittums unberechnet überlassen. Zu Dörsdorf sind an Mai- und Herbstbede 18 fl. fällig, aus dem Hof daselbst 6 Malter Korn und 4 Malter Hafer, vom Zehnten zu Laufenselden und von den Höfen daselbst 35 Malter Korn und von der Mai- und Herbstbede 25 fl. Zu Grebenholzhausen fallen vom Zehnten und von der Gülte 35 Malter Korn, von der Mai- und Herbstbede daselbst 25 fl.; vom gräflichen Anteil an der Hahnstättener Zent 8 fl. Bannweingeld, von der Bede 1 fl. 2 Tn., vom Herbergsgeld daselbst 4 1/2 fl. 3 H., von der Mühle 3 1/2 Malter Korn und 18 alb. Zinsen, zu Dorfrecht 4 Malter 1 Sester Hafer und von Snerrincks Höfchen 2 Malter Korn; zu Lohrheim von einem Höfchen 2 Malter Korn, zu Oberneisen, Netzbach und Lohrheim an Fleischgeld 2 fl.; zu Netzbach 3 1/2 fl. 6 alb. Herbergsgeld, zu Lohrheim 3 fl. 4 alb. Herbergsgeld, zu Kaltenbach 4 fl. Herbergsgeld und von der Weizengülte 1 fl. 11 Tn., von den Martinszinsen daselbst 11 Tn.; zu Oberneisen von der Hafergülte 9 fl. 14 H., an Martinszinsen 11 1/2 fl. 1 alb. 8 H., von der Vogtwiese 6 fl. Zins, vom Hof zu Oberneisen 1 1/2 Malter Weizen, 16 Malter Korn und 5 Malter Hafer mit den Erbsen, von den Hufen daselbst 11 1/2 Malter 3 Simmer Weizen, 9 1/2 Malter 5 Simmer und 1 1/2 Sester Korn, 21 1/2 Malter 3 Simmer Hafer, vom Zehnten 7 Malter Korn, von der Vogtgülte 11 Simmer Hafer. Aus der Kellerei Limburg sind 100 Malter Korn fällig, desgleichen aus der Kellerei Hadamar, Ellar, Camberg und Altweilnau sowie aus dem gräflichen Anteil der Kellerei Diez 150 Malter Korn. Für jeden Malter Korn, den sie von diesen Einkünften zu wenig erhält, soll Ottilie 1 fl. vergütet werden.
Graf Philipp gelobt, dafür zu sorgen, daß Ottilie diese Anweisung erfüllt wird sowie das, was ihr in der Eheberedung auf Hadamar verschrieben worden ist, jedoch unter Vorbehalt seiner Gerechtigkeiten daran, und gesteht ihr auch die 20000 fl. an einem Viertel der Grafschaft Diez zu, die ihr wegen der Herrschaft St. Vith verschrieben worden sind. Er wird sie im Besitz dieser Einkünfte nicht hindern, sondern sie darin beschützen, behält sich aber die Öffnung an Burgschwalbach und die entsprechende Huldigung der dortigen Amtleute, Wächter, Pförtner und Türmer jederzeit vor, desgleichen ein Viertel an Gericht und Mark Dörsdorf, jedoch nicht an der Gülte, die ihr allein zustehen soll.
Landgraf Heinrich von Hessen stimmt dieser Verschreibung zu, verspricht Ottilie darin zu schützen und siegelt gemeinsam mit Graf Philipp.

Wortlaut der Datierung

D. uff den fritag nach decollacio Johannis 1471.

Weitere Informationen

Das ursprüngliche Datum lautete uff den achzehensten tag (Januar 18). Unter diesem Datum befindet sich an gleicher Stelle ein erster Entwurf, in den jedoch die zahlreichen Verbesserungen des obigen Konzepts nocht nicht eingearbeitet worden sind.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Empfänger

Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II. · Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Heinrich II. · Katzenelnbogen, Grafen, Ottilie, Frau Philipps II. siehe Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I. · Hobelntschen, Inhaber eines Gutes in Berndorf · Snerrinck, Inhaber eines Hofes in Hahnstätten

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Nassau, Grafen · Vianden, Grafen · Burgschwalbach, Burg · Dörsdorf, Gericht · Burgschwalbach, Dorf · Panrod auf der Heide · Dörsdorf, Dorf · Katzenelnbogen, Grafschaft · Eisighofen, Hörige · Kettenbach, Hörige · Hausen, Hörige · Rückershausen, Hörige · Schiesheim, Hörige · Limburg, Maß · Schwalbach, Hof · Schwalbach, Zehnte · Mudersbach, Zehnte · Haenhausen · Kaltenbach · Reckenroth · Berndroth · Meilingen · Schwalbach, Schäferei · Grebenholzhausen · Hahnstätter Zent · Oberneisen · Netzbach · Lohrheim · Oberneisen, Vogtwiese · Limburg, Kellerei · Hadamar, Kellerei · Ellar, Kellerei · Camberg, Kellerei · Altweilnau (Gem. Weilrod), Kellerei · Diez, Kellerei · Diez, Grafschaft · St. Vith

Sachbegriffe

Grafen · Schwiegertöchter · Eheabsprachen · Wittume · Morgengaben · Burgen · Schlösser · Wohnsitze, Zuweisung von · Renten · Gülte · Gerichte · Höfe · Dörfer · Gefälle · Nutzungsrechte · Güter, Einkünfte aus · Wildbänne · Dienste · Grafschaften · Eigenleute · Hörige · Abgaben, Geflügel · Gänse · Hühner · Wetten · Brüche · Abgaben, Geld · Fischereien · Schäfereien · Schöffen · Eide · Korn · Hafer · Abgaben, Getreide · Maße, Limburger · Höfe, Erträge aus · Zehnte · Weizen · Wein · Weidegelder · Mühlen · Korngülten · Maibede · Herbstbeden · Bannweingelder · Herbergsgelder · Abgaben, Wein · Weidegelder · Bannweine · Dorfrechte · Martinszinsen · Zahltermine · Vogtwiesen · Vogtgülten · Kellereien · Verschreibungen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge · Huldigungen · Amtleute · Wächter · Pförtner · Türmer · Marken

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9673 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9673> (Stand: 18.04.2024)