Regesten der Landgrafen von Hessen
1334 Februar 5
Verbot für den Konvent zu Alsfeld, Erbgüter oder Zinsen zu verkaufen
Regest-Nr. 9600
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Alsfeld. Regesten: Herrmann, Evangelische Pfarrarchive S. 147, Nr. 3. - Regest
- Landgraf Heinrich II. verbietet dem Konvent zu Alsfeld, anderen Klöster und geistlichen Personen erbliche Güter oder Zinsen daselbst zu verkaufen. Geschenke an Gütern oder Zinsen sind binnen eines Jahrs und sechs Wochen zu verkaufen.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Stifte, Konvente · Klöster · Geistliche · Erbgüter · Güter, erbliche · Zinsen · Schenkungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Herrmann, Evangelische Pfarrarchive
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9600 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9600> (Stand: 29.03.2024)