Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1467 Juni 29

Die Landgrafen vermitteln zwischen Fulda und den Riedeseln

Regest-Nr. 9562

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden Fulda, Stiftsarchiv. Pergament, Siegel Landgraf Heinrichs und Hermann Riedesels zerbrochen, alle übrigen ab; die Riedeselsche Ausfertigung ist verloren.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Fuldaer Kopiar XII, Nr. 282; Staatsarchiv Darmstadt, Abt. XII, Conv. 189.
Drucke: Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, S. 327 Nr. 430.
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2433; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 284 f. Nr. 1032.
Regest
Ziegenhain. - Die Gebrüder Landgrafen Ludwig und Heinrich haben sich bemüht, die Fehde zwischen Abt Reinhard zu Fulda (Fulde und Hermann (III.) und Jorgen Rietesel, ihren Heimlichen und lieben Getreuen, durch gütliche Tage hinzulegen. Zuletzt hat Landgraf Heinrich mit Zustimmung beider Teile einen gütlichen, unverbindlichen Tag auf Juni 22 (uff montagk vor sent Johannis Baptiste tag) nach Alsfeld (Alsfelt) anberaumt. Nun haben die Landgrafen mit Wissen beider Teile Folgendes erlangt: (1) Die Lehenschaft wegen Eisenbach (Eysenbach) soll der Abt mit ihnen, den Fürsten von Hessen, und nicht mit den Rieteseln austragen. (2) Die anderen Lehen können die Rietesele von dem Abt binnen Jahresfrist empfangen oder ihm liegen lassen. Der Abt soll sie ihnen auf ihr Ansinnen leihen. (3) Wegen Salzschlirf (Salczslyrffe) sollen die Männer des dortigen Gerichts August 31 (uff montagk nehst nach sant Bartholomeus tag) auf Kunde und Vorbringen beider Teile weisen, was jeder Teil an der Gerechtigkeit und Herkommen hat, dabei soll es bleiben. (4) Wegen aller sonstigen Klagen - ausgenommen, was sich in der Fehde begeben hat - sollen beide Teile je zwei Schiedsfreunde ernennen, die nach ihrem Vobringen gütlich oder rechtlich entscheiden sollen. Wenn diese zwiespältig sind, soll Ritter Friedrich von Reifenberg (Riffenbergk) als Obmann entscheiden. (5) Der Obmann soll beide Teile bis Michaelis nach Alsfeld berufen; beide Teile sollen ihn darum bitten. Wenn er wegen Leibesnöten oder wegen Todes dazu nicht imstande ist, sollen beide Teile sich wegen eines anderen Obmannes vereinigen; einigen sie sich nicht, ernennt ihn Landgraf Heinrich. (6) Alle, die wegen des Krieges Güter, Lehen, Erbe oder Eigen verlassen oder aufgeschrieben haben, sollen wieder zugelassen werden und die Lehen empfangen. (7) Daraufhin soll alle Fehde und Unwille gesühnt sein. Alle Atzung, Schatzung, Brandschatzung, die unbezahlt oder verbürgt ist, soll unbezahlt bleiben. Alle Gefangenen sollen auf eine alte Urfehde freigegeben werden. (8) Landgraf Ludwig, der Stamm von Görtz (Gortz) wegen der Tat, die sich vor Lauterbach (Luternbach) begeben hat, Fehde zugeschrieben hat, läßt diese seinem Bruder Landgraf Heinrich zuliebe fallen, doch unter der Bedingung, daß Stamm sich vor Landgraf Heinrich, dessen und Landgraf Ludwigs Räten verantworten soll. (9) Beide Teile haben in diesen Vertrag gewilligt.
Siegler: die Landgrafen, der Abt und die Brüder.
Cziegenhain, uff montagk sant Petri und Pauli tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Fulda, Fürstäbte, Reinhard Graf von Weilnau · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Reifenberg, Friedrich von · Görtz, Stamm von

Weitere Orte

Ziegenhain · Fulda, Fürstäbte · Alsfeld · Eisenbach · Salzschlirf · Lauterbach

Sachbegriffe

Brüder · Fehden · Äbte · Streitigkeiten, Vermitteln in · Heimliche · Rechtstage, Festlegen von · Lehen, Streit um · Gerichte · Brandschatzungen · Gerechtigkeiten · Herkommen, altes · Schiedsgerichte, Bestimmen von · Obmänner · Ritter · Erbe · Besitz, Verlust während Kriegszeiten · Atzungen · Schatzungen · Gefangene · Urfehden · Verträge · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9562 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9562> (Stand: 23.04.2024)