Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1468 Mai 16 - Oktober 9)

Klage Ludwig II. gegen Heinrich III. und Reinhard von Fulda

Regest-Nr. 9549

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Politische Akten Fulda. Papier.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 294-296 Nr. 1051.
Regest
Aus der Klage des Landgrafen Ludwig gegen den Abt Reinhard von Fulda und den Landgrafen Heinrich: Landgraf Ludwig, Graf zu Ziegenhain und Nidda (Cziegenhain, Nidde), erscheint gemäß dem Vertrag, den 1468 Mai 16 (uff den Montag noch Cantate) Herzog Wilhelm zu Sachsen, Landgraf zu Thüringen und Markgraf zu Meißen (Doringen, Mießen) und die Räte des Kurfürsten Ernst und seines Bruders Albrecht, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen, sowie des Markgrafen Albrecht zu Brandenburg (Brandinborg), Burggrafen zu Nürnberg (Norinberg), zwischen ihm und seinem Bruder Heinrich zu Schmalkalden (Smalkalden) vermittelt haben, vor den fürstlichen (nicht genannten) Schiedsrichtern. Er führt in einer Vorrede aus: Landgraf Ludwig, sein Vater, hat die Grafschaft Ziegenhain von Graf Johann an sich gebracht, nach dessen Tod dessen Lehen von den Lehensherren, darunter auch von dem Stift zu Fulda (Fulde) empfangen und die Afterlehen weiter verliehen, darunter das Schloß Eisenbach (Eysenbach) an Ritter Herman (II.) Rietesel sel., der das als Lehensmann innegehabt und verdient hat. Nach des Vaters Tod hat er als ältester Fürst des Fürstentums Hessen von dem Stift die Lehen empfangen und wiederum Ritter Hermann (II.) Rietesel mit Eisenbach belehnt. Ebenso haben nach dessen Tod seine Söhne das Schloß mit seinen Zugehörungen von ihm empfangen und von ihm und seinen Brüdern verdient. Trotzdem hat der Abt zu Fulda uns und unserm fürstentum zuwitder und smeheit, den Rieteseln zu schaden das Schloß Siverd vom Stein (Steyne) verliehen, der deshalb mit den Rieteseln zu Fehden und Kriegen gekommen ist, dem Landgrafen und seinem Bruder Landgraf Heinrich abclage zugesandt, die landgräflichen Brüder, ihr Land und ihre Leute, besonders die Riedesel sere swerlich bekriget, mit mort, brant, raub, nam, gefangen und anderm bescheddigt, und zwar häufig aus dem Gebiet des Abts heraus, worüber der Landgraf diesem oft schrieb. Auch die Rietesel beschwerten sich bei dem Abt und erboten sich zu Recht vor dem Landgrafen, kamen aber, da dies nicht verschlug, in Unwillen, Schaden und Feindschaft mit dem Abt, der sie an ihren eigenen Gütern, Lehen und hessischen Pfandschaften merklich beschädigte. Darauf setzte der Landgraf mit Willen der Rietesel seine Vögte mit ußgestackten unsern banyrn nach Ulrichstein, Schloß und Stadt, Schotten und Lauterbach (Luternbach), damit diese nicht verderbt würden, und kündigte das dem Abt an. Dieser aber in meinunge, sym gemute gnug zu thund, er uns nyde und haß truge, und villichte unser iugent entgelden zu laßen, schickte ihm eine Abklage und verwahrte sich, wenn er dem Landgrafen Schaden täte, wo er in Gemeinschaft mit den Rieteseln sitze. Der Landgraf schickte ihm diese Abklage zurück, da er dem Abt verwandt sei; dieser sandte sie ihm noch einmal zu, doch ließ sie ihm der Landgraf wieder in sein Haus bringen. Er wollte dadurch der Stadt Fulda und anderer Städte des Stifts, die ihm gelobt und geschworen hatten, schonen. Der Abt aber ließ ihn gegen seine Zusage in den Gerichten Schotten, Ulrichstein und Lauterbach mit name, brant und gefangen schädigen. Er litt das solange, bis der Abt mit den Rieteseln und die Rietesel mit Syfert vom Stein (Steyn) gesühnt wurden, in der Hoffnung, daß der Abt dann karung und wandel tun werde. Er erbot sich ihm zu Recht bei einem Schiedsrichter, den er aus dem vom Abt ihm vorgeschlagenen Fürsten auswählen wollte. Da der Abt darauf nicht einging, bot er ihm an, aus den von dem Landgrafen vorgeschlagenen Schiedsrichtern einen zu wählen. Auch das schlug er ab; daruß gut zu vernemen ist, er des sackes drie zcippen gern gehabt und uff dem vierden geseßen were.
Kurz vor Martini vergangenen Jahres rückte dann der Abt mit seiner und fremder Herrn Macht mit offenem Panier vor des Landgrafen Schloß Buchenau (Buchinauwe) um es zu stürmen, wurde aber von den darin befindlichen landgräflichen Knechten abgetrieben. Darauf nahm der Landgraf das Schloß in seine Hand, um es zu bewahren. Kurz darauf kamen des Abts Leute wieder vor Buchenau und warfen die landgräflichen Diener und Knechte, die heraustrabten, um zu sehen, ob es Freund oder Feind sei, ohne Verwahrung zum Teil nieder, zwangen sie, in des Abts und anderer Fremder Hände zu geloben, nahmen ihnen ihre Pferde, Habe und Gut, vertaten das in Fulda und hielten die Diener dort gefangen. Alles Schreiben an den Abt blieb ohne Erfolg.
Auf diese Vorrede folgen die Klagen: (I gegen den Abt): (1) Der Abt hat sich die Lehnschaft über Eisenbach angemaßt und den vom Stein dammit belehnt. Die Kosten und Schäden, die Land und Leute dadurch erlitten haben, erachtet der Landgraf auf mehr als 20000 fl. ... (5) 1466 Juni (brachmande) hat der Abt den Landgrafen und die Seinen in den Gerichten Ulrichstein, Schotten und Lauterbach geschädigt. Schaden geschätzt auf 5000 fl. ... (8) Der Landgraf mit seinen Herrn und Freunden wurde kurz nach Weihnachten (1467) gezwungen, in kalder und unbeqwemer zijt zu felde zu zyhen, um die Gefangenen, die unverwahrt abgefangen waren, zu befreien. Schaden geschätzt auf mehr als 30000 fl. ...
(II) Klagen gegen Landgraf Heinrich: Er hat Landgraf Ludwigs Knechte zu seinen Händen greifen lassen und dazu gebracht, daß sie andere Hände gelobten, auch sie gefangen gehalten. Er hat die Stadt Lauterbach in seine Hand genommen, ohne daß Landgraf Ludwig und die Riedesel sich dessen besorgt hätten. Er hat, während doch Friede zwischen ihm, Landgraf Ludwig und dem Abte war, die Bürger und Einwohner der Stadt Lauterbach, die unsern heimlichen und lieben getruwen, Herman (III.), unserm hovemeister, und Jurgen Rieteseln, gebrudern, erbmarschallen als Pfand zusteht, gezwungen, ihm zu geloben und zu huldigen. Er hat in der Stadt Lauterbach im Frieden ein Haus abgebrochen.
(III) Klagen gegen Stam von Görtz (Gortz): Er rannte 1467 Juni (brechmonat) vor die Stadt Lauterbach, vertröstete die Bürger und Einwohner, die vor den Toren im Feld waren, sie könnten unbesorgt sein, er werde ihnen nichts Arges tun. Er rannte dann vor die Stadt, in welcher Absicht, ist gut zu verstehen. Als er wieder umkehrte, trieb er die Männer, Kühe, Pferde und was er im Felde traf, unverwahrt gefangen weg. Geschätzt auf ...
Zur Datierung: Rechtstag vor Herzog Wilhelm zu Sachsen Oktober 4.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Fulda, Fürstäbte, Reinhard Graf von Weilnau · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Stein, Siffrid vom · Görtz, Stamm von · Thüringen, Landgrafen, Wilhelm II. der Tapfere · Brandenburg, Kurfürsten, Albrecht III. Achilles · Sachsen, Kurfürsten, Ernst · Sachsen, Herzöge, Albrecht der Beherzte

Weitere Orte

Fulda, Fürstäbte · Zeigenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Sachsen, Herzöge · Brandenburg, Markgrafen · Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Nürnberg, Burggrafen · Schmalkalden · Ziegenhain, Grafschaft · Fulda, Stift · Eisenbach, Burg · Ulrichstein, Burg · Ulrichstein · Schotten · Lauterbach · Schotten, Gericht · Lauterbach, Gericht · Ulrichstein, Gericht · Fulda · Buchenau, Burg

Sachbegriffe

Klagen · Äbte · Fehden · Herzöge · Markgrafen · Grafen, Verträge · Schiedsgerichte · Schiedssprüche · Burggrafen · Brüder · Streitigkeiten, Vermitteln in · Schiedsrichter · Lehen · Belehnungen · Lehensherren · Afterlehen · Lehen, erbliche · Stifte · Burgen · Schlösser · Ritter · Lehensmänner · Äbte · Brandschatzungen · Gefangene · Vögte · Burgen, Belagern von · Fehden, Ansagen von · Gerichte · Diener, landgräfliche · Knechte · Pferde · Güter, Diebstahl von · Fehden, nicht angesagte · Lehen, Anmaßen von · Hofmeister · Erbmarschälle · Kühe · Vieh, Diebstahl von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9549 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9549> (Stand: 20.04.2024)