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Verabschiedung des Hessischen Betriebsrätegesetzes, 26. Mai 1948

Mit den Stimmen von SPD, CDU und KPD verabschiedet der Landtag in Wiesbaden in Umsetzung des Mitbestimmungsartikels der Hessischen Verfassung (Artikel 37) ein Hessisches Betriebsrätegesetz. Zuvor hatte der Länderrat der US-Besatzungszone seine grundsätzliche Zustimmung erteilt und das hessische Kabinett unter Federführung von Arbeitsminister Josef Arndgen ihren Entwurf im August 1947 in den Landtag eingebracht. „Trotz einiger Konzessionen der SPD an den Partner [die CDU] war dies eine Form der innerbetrieblichen Mitbestimmung, die ganz auf der Linie gewerkschaftlicher und sozialdemokratischer Neuordnungswünsche lag“.1 So sieht das Gesetz vor, dass Arbeiter und Angestellte in wirtschaftlichen Fragen mitbestimmen sollen; was unter anderem Fragen des Betriebszwecks, von Produktion und Absatz sowie neue Arbeitsmethoden einschließt. Die amerikanische Militärregierung versagt dem Gesetz jedoch ihre Genehmigung, weil sie in der Einrichtung von Betriebsräten eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit sieht und ein Einfallstor für kommunistische Einflussnahme befürchtet. Ministerpräsident Christian Stock (SPD) gibt die Kernforderung seiner Partei nach betrieblicher Mitbestimmung dennoch nicht auf und erhebt die Mitbestimmungsfrage zum Testfall der Demokratie unter Besatzungsherrschaft (ebenda, S. 114). Schließlich einigen sich Stock und US-Militärgouverneur Clay am 11. August auf die salomonische Lösung, das Gesetz zwar zu genehmigen, die zentralen Artikel über die wirtschaftlichen Rechte der Betriebsräte aber bis zur Konstituierung der Bundesrepublik zu suspendieren (ebenda, S. 116). Letztlich stellt dieser Schritt eine Niederlage für Stocks Regierung dar, denn trotz Inkraftsetzung der besagten Artikel im April 1950 bleibt der Effekt gering, weil das Vorrang beanspruchende bundeseinheitliche Betriebsverfassungsgesetz von 1952 in seinen Mitbestimmungsrechten weit hinter dem hessischen zurückbleibt.
(CP)


  1. Mühlhausen, S. 112.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung des Hessischen Betriebsrätegesetzes, 26. Mai 1948“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/941> (Stand: 26.5.2023)
Ereignisse im April 1948 | Mai 1948 | Juni 1948
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