Regesten der Landgrafen von Hessen
1459
Vergabe der Kirche in Biskirchen
Regest-Nr. 9378
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pfarrarchiv Wetzlar, 530. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Mit vers. Siegel: spitzoval, 39 : 60 mm, im mit Blüten bestreuten Siegelfeld der heilige Lubentius mit der Rechten auf den Kelch in der Linken weisend, unter einer Fußleiste ein quadrierter Schild, im ersten (undeutlich) und vierten Feld ein Löwe, im zweiten und dritten (undeutlich), mit Kreuzchen belegten Feld ein Frauenarm mit langem Ärmel einen Ring haltend, Umschrift: s(igillum) io(hannis) beier t(i)t(uli) sancti lubenti in di(...) eccl(esi)a treveren(si). Rechts unter der Plika von gleicher Hand: Nicolaus uffme Graben, notarius subscripsit. Rückvermerk (um 1500): Paulus Perff. Investitura Biskirchen. Das Siegel hat als Schutzhülle ein schon vor Aufdrückung des Siegels durch die Pressel gezogenes Blatt Papier, das die rechte Hälfte einer Urkunde von 14(..) darstellt, worin der Landgraf von Hessen aus Kassel dem Archidiakon von Dietkirchen Herrn Johannes Sylen zu der Pfarrkirche in Gießen, die durch den Tod des (...) vakant ist, präsentiert. Regesten: Urkundenbuch der Stadt Wetzlar 3, S. 538 f. Nr. 973. - Regest
- Diez. - Johannes Beyer von Boppard, Archidiakon in der Heiligen Trierer Kirche vom Titel des hl. Lubentius zu Dietkirchen, teilt dem Archipresbyter des Landkapitel Wetzlar mit, daß er Herrn Paulus Perff, Priester, mit der Pfarrkirche in Biskirchen, die durch Tausch oder freiwilligen Verzicht des Herrn Cuno von Elsoff vakant ist und zu der jener den Edlen Kuno, Herrn in Westerburg und Schaumburg, präsentiert ist, nach der Proklamation hiermit investiert. Er befiehlt dem Adressaten, daß er jenen in den körperlichen Besitz der Kirche unter den üblichen Feierlichkeiten einführt, ihm die Seelsorge nebst Bewahrung der Reliquien überträgt, die Einwohner und Untergebenen beiderlei Geschlechts auffordert, ihm wegen der Früchte, Rechte und Zehnten der Kirche Rechenschaft zu geben, die etwaigen Widersacher, die der Aussteller nach Verstreichung einer dreitägigen kanonischen Mahnfrist für exkommuniziert erklärt, entfernt, auch jenen Herrn Paulus den üblichen Eid der Treue abnimmt, der inseriert ist.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Datum in valle Diecze M°CCCC°LIX, die, mensis.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Perff, Paulus, Priester · Elsoff, Cuno von · Leiningen-Westerburg, Grafen, Kuno I.
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Weitere Orte
Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Trier (Rheinland-Pfalz), Kirche · Dietkirchen (Gem. Limburg a.d.Lahn) · Wetzlar, Landkapitel · Biskirchen (Gem. Leun), Pfarrkirche
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Sachbegriffe
Archidiakone · Pfarrkirchen, Vergabe von · Archipresbyter · Landkapitel · Priester · Pfarrkirchen · Priester, Investitur in eine Pfarrkirche · Seelsorge · Reliquien · Abgaben, kirchliche · Exkommunikationen, als Strafe · Strafen, kirchliche · Mahnfristen, kanonische · Eide
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Wetzlar 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9378 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9378> (Stand: 28.03.2024)